Dänemark - s0500a 6465 MeyA4B4 Dänemark. Meyers Konversations-Lexikon Jahr 1886.

Maßstab = 1:1600000. Dampferlinien Kabel. Die Hauptstädte der Ämter sind unterstrichen.

 Bornholm im Maßstab der Hauptkarte

Dänemark (hierzu Karte "Dänemark"), das kleinste der drei skandinavischen Königreiche, umfaßt seit dem Krieg von 1864 nur noch die eigentlichen dänischen Länder, bestehend aus den Inseln zwischen der Ostsee und dem Kattegat und dem größern nördlichen Teil der Halbinsel Jütland zwischen dem Kattegat und der Nordsee. Es liegt zwischen Deutschland (im N. von Schleswig), Schweden und Norwegen (gegen O. und N.) und der Nordsee (gegen W.) und erstreckt sich von 54° 33' bis 57° 45' nördl. Br. und von 8° 4' bis 15° 10' (Bornholm) östl. L. v. Gr. Die Halbinsel Jütland bildet einen schwach gekrümmten, nach W. zu konvexen Bogen, der hier wenig zerrissen, vielmehr ziemlich abgerundet ist; die östliche Seite des Landes und die Inseln zeigen dagegen deutliche Spuren des Andranges der Gewässer der Ostsee, welche das niedrige, wenig felsige Land leicht zernagt haben.
Areal und Bevölkerung.
Von den dänischen Inseln sind die größten: Seeland (Själland) mit Amak (Amager), Möen, Fünen (Fyen), Laaland, Falster, Langeland, Ärö, Taasinge und in der Ostsee Bornholm. Unter den Inseln nebst der Halbinsel Jütland versteht die dänische Staatspraxis das Königreich; die übrigen Besitzungen in Europa und Amerika (die Färöer, Island, die Küste von Grönland und die westindischen Inseln) werden als Nebenländer betrachtet. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, umfaßt das ganze Königreich D. 38,345 qkm (695,91 QM.) mit (1880) 1,969,039 Einw., nebst den Färöern (mit 1328 qkm [24,06 QM.] und 11,220 Einw.) 39,673 qkm (719,97 QM.) und 1,980,259 Einw. Außerdem haben Island 102,872 qkm (1867,00 QM.) und 72,445 Einw., die westindischen Inseln Ste.-Croix, St. Thomas und St. John 310 qkm (5,62 QM.) und 33,763 Einw.; Grönland hatte 1880 ca. 10,000 Einw.
Ämter Areal 1881 Einwohner
QKilom. QM. 1. Febr. 1880 Auf 1 QK.
Kopenhagen (Stadt) 19,8 0,36 234850 298
Kopenhagen (Amt) 1209,4 21,95 121488
Frederiksborg 1354,9 24,59 83347 61
Holbäk 1681,6 30,52 93340 56
Sorö 1473,4 26,74 87509 59
Prästö 1674,5 30,39 101169 60
Bornholm 584,1 10,60 35364 61
Maribo 1669,0 30,29 97007 58
Odense 1772,0 32,16 128877 73
Svendborg 1646,4 29,88 117577 71
Die Inseln: 13085,1 237,48 1100528 84
Hjörring 2817,8 51,14 100548 36
Thisted 1694,3 30,75 64007 38
Aalborg 2898,3 52,60 96204 33
Viborg 3034,9 55,08 93369 31
Randers 2435,4 44,20 104321 43
Aarhus 2478,9 44,99 140886 57
Beile 2332,9 42,34 108513 47
Ringkjöbing 4532,0 82,25 87406 19
Ribe 3034,9 55,08 73257 24
Halbinsel Jütland: 25259,4 458,43 868511 34
Dänemark: 38344,5 695,91 1969039 51
Bodenbeschaffenheit.
Hinsichtlich der Bodenformation ist kein großer Unterschied zwischen den einzelnen Teilen des Königreichs D., mit Ausnahme Bornholms und der Erteholme. Der nordöstliche Teil der Insel Bornholm ist eine Gneisgranitebene, eine Fortsetzung der Bodenformation Skandinaviens (s. Bornholm). Auch der Boden der Erteholme besteht aus Gneisgranit. Sonst herrschen in D. Thon und Sand vor, an der Oberfläche mit organischen Bestandteilen gemischt, wodurch eine fruchtbare Dammerde gebildet ist. Die untern Schichten gehören auf den Inseln und in dem mittlern und nördlichen Teil Jütlands zur Kreideformation. Aus Kreide bestehen der Stevns Klint (auf Seeland), 41 m hoch, und der Möens Klint (höchster Punkt 132 m). Andre Formationen sind der Saltholmskalk auf der Insel Saltholm und der Faxekalk, welch letzterer teilweise als Baumaterial benutzt wird (bei Faxe auf Seeland); zwischen Faxe und Kopenhagen ist eine wasserführende Sandschicht, deren Wasser die artesischen Brunnen in Kopenhagen speist. Im südlichen und westlichen Jütland gehören die untern Schichten zur Braunkohlenformation. Dieselbe besteht meist aus Thon und Sand und enthält an vielen Stellen Braunkohle und Bernstein, auf Mors und in Thy (im N. des Limfjords) jedoch eine Art Schiefer, welche Moler genannt wird und aus fossilen Infusorien gebildet ist. Der Oberfläche nach teilen sich die Formationen in den Geschiebethon, den Geschiebesand, die Heiden, die Dünen, die Marsch und die Moore. Der Geschiebethon ist fruchtbar, mit schönen Buchenwäldern bewachsen und sehr hügelig, aber ohne zusammenhängende Hügelreihen; er bildet die Oberfläche namentlich auf den Inseln und im östlichen Jütland (höchster Punkt Gyldenlöves Höj auf Seeland, 126 m). Der Geschiebesand bildet zusammenhängende Hügelreihen (Aaser), namentlich im nördlichen Seeland, dem südlichen Fünen (höchster Punkt Fröbjerg Bavnehöj, 132 m) und in vielen Gegenden Jütlands, wo er hügelige, nur teilweise angebaute Heiden (Bakkeheder) bildet. Die ebenen Heideflächen im westlichen Jütland werden durch Geschiebesand gebildet, welcher auf einer Schicht von Al (namentlich Sandal, einer eisenhaltigen Sandsteinmasse) ruht. Im ganzen nimmt das Heideland in Jütland ein Areal von ca. 5700 qkm ein. Drei große Hügelinseln, welche verhältnismäßig fruchtbar und meist kultiviert sind, erheben sich aus der umliegenden Alformation. Die höchsten Punkte in Jütland sind Eiersbavnehöj (172 m, der höchste Punkt Dänemarks) und Himmelbjerget (157 m). Die Dünen erreichen eine Höhe von 30 m und bedecken von Skagen bis Blaavandshuk längs der Westküste Jütlands ein Areal von ca. 570 qkm. Der vom Meer in der Flutzeit niedergeschlagene feine Lehm bildet das Erdreich in den Marschen, deren es in Jütland jedoch nur wenige (die Tipper) gibt. Endlich findet man in D. einzelne, bisweilen umfangreiche Strecken von Torfmooren bedeckt, welche in Waldmoore, Pfuhlmoore und Heide- oder Hochmoore geteilt werden.
Das D. zunächst umflutende Meer ist nur durch Lotsen und Leuchten bei seiner meist geringen und stark wechselnden Tiefe für die Schiffahrt bequem. Westlich von Jütland liegt die Nordsee, hier Westsee genannt. Derjenige Teil der Nordsee, welcher zwischen Jütland und Norwegen liegt, heißt Skagerrak; derjenige Teil, welcher von Skagen (Nordspitze Jütlands) nach Blaavandshuk geht (die eiserne Küste), ist sehr gefährlich wegen der parallel laufenden Sandbänke; am gefährlichsten ist Hornsrev (Hornsriff), welches ca. 37 km weit hinausreicht. Durch Rettungsstationen u. a. und in den letzten Jahren durch Anlegung des Hafens Esbjerg (s. d.) hat die Regierung den der Schiffahrt drohenden Gefahren zu begegnen gesucht. Mit der Umsegelung von Skagenshorn tritt der Schiffer in das Kattegat ein, welches nicht minder gefährlich ist, indem hier noch zu den übrigen Gefahren die nicht unbedeutende Strömung des Meers aus der Ostsee hinzukommt; trotz der größern Tiefe des Fahrwassers an der schwedischen Küste segeln die Schiffe doch am liebsten in der Nähe der jütländischen, welche gute Häfen enthaltend von Schären frei ist; auch kommt hier der Landwind den Schiffern zu gute. Drei Meeresstraßen verbinden das Kattegat mit der Ostsee: der Öresund, gewöhnlich Sund genannt, 107 km lang von Kullen im N. bis Falsterboriff im S., zwischen 3,75 km bei Helsingör und 30 km zwischen Kopenhagen und Malmö breit und in den ziemlich schmalen Fahrwässern Drogden und Flintenrinne zu beiden Seiten der Insel Saltholm wenigstens 7 m tief; der Große Belt, zwischen Seeland und Fünen, von sehr wechselnder Breite, doch noch an der schmälsten Stelle über 15 km breit, wegen seiner zahlreichen Sandbänke der Schiffahrt sehr gefährlich, und der Kleine Belt, zwischen Jütland und Fünen, an der schmälsten Stelle bei Middelfart nur 0,625 km breit, bei reißender Strömung der Schiffahrt nicht minder gefährlich als der Große Belt. Der früher in allen drei Meerengen entrichtete Sundzoll ist durch einen 14. März 1857 zwischen der Regierung von D. und 15 andern abgeschlossenen Vertrag mit 60,952,650 Kronen abgelöst worden. Wegen der Gefährlichkeit und Seichtigkeit der dänischen Meere sind an verschiedenen Stellen Leuchtfeuer aufgestellt, im ganzen 73, darunter 7 Feuerschiffe und 29 Hafen- und Postleuchtfeuer; von den übrigen 37 befinden sich an der Westküste 3, am Kattegat 12, im Sund 4, im Großen Belt 12, im Kleinen Belt 2 und in der Ostsee 4. Auch sind an gefährlichen Stellen Rettungsstationen eingerichtet. Jütland, teilweise auch die Inseln haben tiefe Buchten, Fjorde genannt, welche das Land oft mehr als zur Hälfte durchschneiden. Sie sind der Schiffahrt meist sehr förderlich, doch mehr noch dem Fischfang; in neuerer Zeit hat man bemerkt, daß ihre Tiefe an mehreren Orten abnimmt. Die größte dieser Buchten ist der Limfjord (s. d.) in Jütland. Weit unbedeutender ist der Mariagerfjord, welcher, 37 km lang, sich bis Hobro erstreckt. Hierauf folgt der 22 km lange Randersfjord, ein wenig südlicher bis zur Stadt Randers, wo sich die Guden-Aa in denselben ergießt; sodann der Horsensfjord, bei der Stadt Horsens, der tiefe Veilefjord und der Koldingfjord. An der Westseite befinden sich zunächst dem Limfjord (mit Thyborönkanal) Thorsminde, die Mündung für den durch einen schmalen Landrücken von der Nordsee getrennten Nissumfjord, 19 km lang und mit einer Schleuse versehen, und Nymindegab, die Mündung für den gleichfalls durch einen schmalen Landrücken von der Nordsee getrennten, 45 km langen Ringkjöbingfjord. Auf Seeland ist im N. der Insel der Isefjord, welcher gegen W. den Lammefjord, gegen S. den Holbäksfjord, gegen O., doch mit südlicher Erweiterung, den Roeskildefjord aussendet. Auf Fünen liegt der nicht tiefe Odensefjord. Alle diese Fjorde enthalten salziges Wasser, dessen Salzgehalt indes auf der östlichen, dem Kattegat zugekehrten Seite geringer ist als auf der westlichen, von der Nordsee bespülten. Außerdem gibt es noch eine große Anzahl Buchten, welche dänisch Vig oder Bugt genannt werden; zahlreicher auf der Ostseite als auf der Westseite, bieten mehrere derselben vortreffliche Häfen dar.
Binnenseen finden sich in großer Menge; mehrere sind indes nur Niederungen, die sich mit Wasser gefüllt haben. Nicht alle stehen mit dem Meer in Verbindung. Die bedeutendsten sind: auf Seeland der Arre-, Fure- und tiefe Esromsee (s. d.); auf Laaland der Maribosee; in Jütland der Mos- und Filsee. Außerdem gibt es eine Menge Sümpfe und Moräste, besonders in Jütland. Dort ist im N. des Limfjords der große Vildmose (69 qkm) und im S. des Limfjords der kleine Vildmose (55 qkm), in denen die Torfbildung noch nicht ganz vollendet ist. Vermöge seiner Lage und physischen Beschaffenheit kann D. keine großen Flüsse haben. Die kleinen Flüsse, welche man wie in Norwegen Aa (Plur. Aaer) nennt, münden fast alle in Fjorde oder Vige. In Jütland sind die bedeutendsten: an der östlichen Abdachung, in das Kattegat fließend, die Kolding-, Veile- und Guden-Aa (s. d.); in die Nordsee ergießen sich von S. nach N.: die Konge- (Grenze gegen Schleswig), Varde- (in die Hjertingbucht), Skjern- oder Lönborg- (in den Ringkjöbingfjord), Stor- (in den Nissumfjord) und Uggerby-Aa; in den Limfjord die Skals und die Skive-Aa; in Seeland fließt gegen S. die Sus- (Suus-) Aa, 82 km lang; auf Fünen ist die 60 km lange, für Prahme schiffbare Odense-Aa. An Kanälen sind in Jütland der Silkeborgkanal an der erwähnten Guden-Aa und der Frederiks VII. Skive-Kanal zur Kanalisierung des Limfjords. Auf Seeland ist nur der Frederiksvärkkanal von Bedeutung, er wird benutzt zur Verhütung der Überschwemmungen des Arresees und für den Betrieb der Fabriken von Frederiksvärk; in Fünen der Odensekanal, von Odense in den Odensefjord, 2,6-3,2 m tief.
Das Klima ist bei einer Breitenausdehnung von nur 3° ziemlich gleichmäßig; doch ist dasselbe wegen der Nähe der See viel milder, als man bei der nördlichen Lage des Landes erwarten sollte. Man nimmt an, daß die mittlere Temperatur gegen N. mit jedem Breitengrad um ½° C. abnimmt. Im Vergleich zu Deutschland ist D. auch in den besten Distrikten rauher, besonders durch kalte Seewinde, welche das Land von O. und W. treffen. Der trockne, kalte Nordwestwind, welcher im Frühjahr im nördlichen Jütland an der Westküste weht, heißt Skai; er treibt den vom Meer abgesetzten feinen Sand weit in das Land hinein und zerstört den Pflanzenwuchs. Höchst unangenehm und der Gesundheit nachteilig ist dort auch der dicke Nebel, welchen man Havguse nennt; er stellt sich gewöhnlich in warmen Sommertagen einige Stunden vor Sonnenuntergang ein und zieht in niedrig streichenden Wolken schnell gegen W. der Küste zu. In Kopenhagen bringen im Jahr 159 Tage Regen, Schnee und Hagel; im ganzen Land ist die Zahl solcher Tage durchschnittlich 150, darunter 34 Tage mit Schnee. Die jährliche Regenmenge beträgt in Westjütland 0,66 m, in Ostjütland 0,64 m, in Fünen 0,59 m und in Seeland 0,58 m. Die mittlere Temperatur für Kopenhagen ist +7,4° C., für das ganze Land 6,5-8,5° C.; am wärmsten sind die südlichen Inseln sowie Ärö, Langeland, Laaland und Falster, am kältesten das innere und nördliche Jütland; die Küsten sind im ganzen ½-1° wärmer als das Innere. Das Klima ist im ganzen kein ungesundes; nur auf den niedrigen Inseln, wie Laaland, herrscht besonders nach warmen Sommern häufig Fieber. Der Barometerstand (auf 0° reduziert) ist 0,760 m.
Bewohner. Geistige Bildung.
Der Däne ist mutig, ausdauernd und phlegmatisch. Er ist praktisch, ein guter, doch langsamer Beobachter, im täglichen Leben und in der Wissenschaft ein nüchterner Denker. Doch liegt in seinem Charakter ein Hang zur Schwärmerei; deshalb zeigt er große Empfänglichkeit für Poesie, aber daneben auch, vielleicht infolge der Einwirkung des Klimas und der Lebensweise, nicht selten Neigung zur Schwermut.
Die Dichtigkeit der Bevölkerung (vgl. die Tabelle, S. 500) ist auf den Inseln anderthalbmal so groß als auf der Halbinsel. Abgesehen vom Amt Kopenhagen hat Fünen die größte Dichtigkeit und zwar eine drei- bis viermal so große als das westliche Jütland. Die Bewohnerzahl im eigentlichen D. und den Färöern betrug 1870: 1,794,733, so daß der jährliche Zuwachs (1870-80) = 0,99 Proz. war; in Island war die Bewohnerzahl 1870: 69,763, in Grönland 9825, auf den westindischen Inseln 37,821 (also über 10 Proz. mehr als in 1880). Im eigentlichen D. waren 1880:
männlich weiblich
überhaupt 967360 1001679
davon ledig 589394 577922
verheiratet 340373 340531
verwitwet 35037 79805
geschieden 2556 3421
Die Zahl der Trauungen betrug im Jahresdurchschnitt (1878-82) 14,913, die der Geburten 65,030 (darunter 11 Proz. uneheliche), der Todesfälle 39,869. Selbstmorde kommen häufig vor, jährlich etwa 26 auf 100,000 Einw. Die Zahl der überseeischen Auswanderer belief sich 1878-82 im ganzen auf 31,332 (1882: 11,614), die Mehrzahl derselben begab sich nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika (29,828). Von der Bewohnerzahl wohnten 1880: 563,930 in den Städten. Mit Ausnahme Kopenhagens, welches mit der damit zusammenhängenden Nachbarstadt Frederiksberg jetzt (1885) über 300,000 Einw. zählt, sind die übrigen Städte klein. Von ihnen zählen über 10,000 Einw.: Aarhus, Odense, Aalborg, Randers und Horsens. Die Bevölkerung besteht jetzt fast ausschließlich aus Dänen. Von den Einwohnern des eigentlichen D. waren 1880: 12,007 in Schleswig, 11,145 in dem übrigen Deutschland, 24,148 in Schweden und 4821 in dem übrigen Ausland geboren. Die Gesamtzahl der Ausländer war also 62,121, wozu man noch 1306 in den dänischen Nebenländern Geborne fügen kann. Endlich wohnen noch in den Heiden einige Hundert der sogen. Kjeltringer (Tatere, Tataren), wahrscheinlich Nachkommen inländischer Vagabunden, mit Zigeunern gemischt. Dem Religionsbekenntnis nach war die überwiegende Mehrzahl der evangelisch-lutherischen Kirche zugethan, nämlich 1,951,513; daneben gab es 1363 Reformierte, 892 Methodisten und Anglikaner (meistens in den Städten), 3687 Baptisten (meistens auf dem Land), 1036 Irvingianer, 2985 römische Katholiken (meistens in Kopenhagen und demnächst in den übrigen Städten), 646 zu andern christlichen Sekten Gehörende, 3946 Israeliten (davon 3030 in Kopenhagen), 1722 Mormonen, 8 Mohammedaner, 167 unbekannt und 1074 ohne positive Religion.
Die allgemeine Volksbildung in D. ist eine befriedigende, weil seit 1814 Schulzwang existiert; doch nimmt D. jetzt kaum eine so hohe Stelle in dieser Richtung ein wie früher. In hygieinischer Hinsicht wurde (1883) durch eine Regierungskommission dargelegt, daß der Zustand der Schulen (namentlich auf dem Land) und der Schüler (namentlich der Mädchen) teilweise sehr unbefriedigend war. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Königreich ist etwas über 200,000 auf dem Land und gegen 43,000 in den Städten außer Kopenhagen, wo 30,000 Kinder unterrichtet werden. Gymnasien bestehen in mehreren Städten, auch in Kopenhagen; hier aber benutzt die überwiegende Mehrzahl der Zöglinge die Privatanstalten. Zur Heranbildung der Volksschullehrer bestehen vortreffliche Seminare. Auch Lehrerinnen sind in den Volksschulen thätig, besonders in den Städten. D. hat eine einzige Universität, die zu Kopenhagen (1479 gegründet), mit 45 Professoren, 1261 Studierenden in 5 Fakultäten (theologischer, juristischer und staatswissenschaftlicher, medizinischer, philosophischer und mathematisch-naturwissenschaftlicher). In Verbindung mit der Universität besteht eine polytechnische Lehranstalt. Außerdem besitzen Sorö und Herlufsholm (s. d.) Akademien oder allgemeine gelehrte Schul- und Erziehungsanstalten (vgl. Paluden, Den hoiere skolevaesen etc., 1885). Ferner hat das Königreich ein theologisches Seminar, eine königliche chirurgische Akademie, eine Veterinär- und Landwirtschaftsschule, verschiedene Schulen zur Ausbildung des Militärs etc. Die Fortbildungsschulen auf dem Land (Höjskoler) sind von großer Bedeutung für den Bauernstand; in den Städten werden jetzt viele technische und Handelsschulen (auch für Frauen) errichtet. D. hat gelehrte Gesellschaften für dänische Litteratur, für dänische Geschichte etc. sowie auch mehrere Bibliotheken, zum Teil von außerordentlicher Bedeutung. Die Gesellschaften haben namentlich ihren Sitz in Kopenhagen, wo auch die drei größten Bibliotheken des Landes sind (s. Kopenhagen). Die Zahl der Zeitungen in D. war 1882: 178, die Zahl der Zeitschriften 211; von Büchern und kleinern Schriften wurden 1882: 2371 Bände gedruckt. Die dänische Kunst hat sich das schönste Denkmal in den Werken des Bildhauers Bertel Thorwaldsen gesetzt, die in dem Thorwaldsenschen Museum in Kopenhagen gesammelt sind. In der Gemäldegalerie des Staats befindet sich eine Sammlung der meisten dänischen Meister (Eckersberg, Marstrand).
Nahrungszweige.
In betreff des Einkommens bestehen zwischen den einzelnen Klassen der Bevölkerung zwar erhebliche Unterschiede, doch nicht von derselben Schärfe wie in vielen andern Ländern. In Kopenhagen hatten 1880: 75,6 Proz. der Steuerpflichtigen 800-2400 Kronen, 23 Proz. 2400-20,000 und 1,4 Proz. über 20,000 Kr. jährliches Einkommen. Das gesamte Nationalvermögen Dänemarks wurde für das Jahr 1884 zu 6-7 Milliarden Kr. berechnet. Nach der Volkszählung 1880 lebten
Erwerbsthätige Angehörige Gesinde Zusammen
männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl.
1) als Beamte Künstler etc. 36212 5055 24280 50012 2889 13236 131684
2) als Rentiers, Pensionäre etc. 7691 12979 3968 14167 374 5168 44347
3) von Landwirtschaft Hauptpersonen 138975 29102 159566 289126 88495 74275 925152
Gehilfen 41454 4089 32684 66438 428 520
4) als Seefahrer, Fischer Hauptpersonen 12085 68 11058 21998 156 840 53905
Gehilfen 4157 46 1114 2354 1 28
5) von Industrie Hauptpersonen 73722 17319 65354 134048 4731 10681 451219
Gehilfen 58663 11539 28879 45763 48 472
6) von Handel und Verkehr Hauptpersonen 23258 4489 20012 44210 5341 14712 134272
Gehilfen 11362 1015 4013 5093 36 731
7) als Tagelöhner etc. 48948 15858 42679 87426 42 518 195471
8) als Arme, Arrestanten etc. - - 14685 18304 - - 32989
: 456527 101559 408292 778939 102541 121181 1969039

Landwirtschaft.
Fast bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts stand der Ackerbau in D. auf einer sehr niedrigen Stufe, woran besonders die Abhängigkeit der Bauern (namentlich die "Vornedskab", eine Art von Leibeigenschaft auf den Inseln) und die "Gemeinschaft des Bodens" die Schuld trugen. Friedrich IV. (1699-1730) hatte wohl die "Vornedskab" aufgehoben, aber statt dieser wurde später der "Stavnsbaand" im ganzen Land eingeführt, wodurch die Bauern als militärpflichtig gezwungen wurden, bis ins höhere Mannesalter auf dem Gut ihres Herrn zu verbleiben. Erst 1781 wurde die "Gemeinschaft des Bodens" abgeschafft und den Bauern dann erlaubt, Frondienste und Zehnten durch Geld abzulösen. Am 20. Jan. 1788 wurde durch Verordnung der "Stavnsbaand" aufgehoben. Später begannen die Arbeiten zur Herstellung einer neuen Matrikel (Flurbuch), die aber erst um die Mitte unsers Jahrhunderts beendet wurden. Der Normalboden, d. h. der beste Boden des Landes, ist in dieser Matrikel mit der Zahl 24 bezeichnet, so wie man ihn bei dem Dorf Karlslunde im Amt Kopenhagen fand, wo er in einer Tiefe von 47 cm wenig Kalk, 4/12 schwarze Dammerde, 3/12 Thon und 5/12 Sand enthält, und durch sorgfältige Berechnung gelangte man zu der Bestimmung, daß 28,000 qm (= 2,83 Hektar) Land zur Taxe 24 eine Tonne Hartkorn ausmachen sollten und für die Waldungen das Doppelte. Nur für Bornholm wurden 19,350 qm als Einheit angenommen, so daß also hier eine Tonne Hartkorn nur etwa zwei Drittel einer Tonne Hartkorn des übrigen Landes ist. Auf den Inseln enthält eine Tonne Hartkorn durchschnittlich 5,5 Hektar, in Jütland durchschnittlich 14,5 Hektar, im ganzen D. 9,6 Hektar. Das gesamte Areal der Äcker und Wiesen nebst der Hälfte des Hartkorns der Wälder, weil diese nach einer alten Matrikel veranschlagt sind, betrug 1. April 1873: 376,154 Ton. Hartkorn, wozu man noch 8780 T. Bornholmer Hartkorn fügen muß. Von diesen 376,154 T. Hartkorn fallen 6878 T. auf die Städte und 369,276 T. auf die Landgüter. Letztere verteilen sich auf folgende Weise:
Größe jedes Landguts Auf den Inseln In Jütland Insgesamt
Zahl Areal in Tonnen Hartkorn Zahl Areal in Tonnen Hartkorn Zahl Areal in Tonnen Hartkorn
über 12 Tonnen 1069 33953 787 18289 1856 52242
2-12 Tonnen 25 308 136710 26298 109066 51606 245776
1-2 Tonnen 6279 9135 13074 18878 19353 28013
Unter 1 Tonne 67574 18583 63588 20227 131162 38810
Katen ohne Land 11788 - 19465 - 31253 -
Die Güter mit über 12 T. Hartkorn sind die sogen. Haupthöfe; die größten Haupthöfe gehören größtenteils zu Grafschaften, Baronien und Stammhäusern, welche jedoch seit 1849 nicht mehr errichtet werden dürfen. Die Güter mit 1 (oder 2) bis 12 T. Hartkorn sind die sogen. Bauerngüter oder Höfe. Die Güter mit weniger als 1 T. Hartkorn (Katen) werden "Häuser" genannt. Die "Höfe" und Katen verteilten sich 1873, nach der Art des Besitzes, auf folgende Weise. Während der dänische Bauer vor 100 Jahren beinahe nie in selbständigem Besitz des Hofs war, zählte man 1. April 1873: 63,984 Höfe mit 282,418 T. Hartkorn in selbständigem Besitz und in "Erbpacht mit Recht zum Verkauf und zur Verpfändung" (davon 25,646 mit 143,663 T. Hartkorn auf den Inseln und 38,338 mit 138,755 T. Hartkorn in Jütland) und 8831 Höfe mit 43,613 T. Hartkorn in Erbpacht und Pacht auf Lebenszeit (davon 7010 mit 36,135 T. Hartkorn auf den Inseln und 1821 mit 7478 T. Hartkorn in Jütland), ferner 106,477 Katen mit 31,482 T. Hartkorn in selbständigem Besitz und in Erbpacht (davon 47,143 mit 12,485 T. Hartkorn auf den Inseln und 59,334 mit 18,997 T. Hartkorn in Jütland) und 24,685 andre Katen mit 7328 T. Hartkorn (davon 20,431 mit 6098 T. Hartkorn auf den Inseln und 4254 mit 1230 T. Hartkorn in Jütland), endlich 19,638 Katen ohne Land in selbständigem Besitz und in Erbpacht (davon 6143 auf den Inseln und 13,495 in Jütland) und 11,615 andre Katen ohne Land (davon 5645 auf den Inseln und 5970 in Jütland).
Die Zahl der Höfe "in selbständigem Besitz" hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr vergrößert, nicht allein infolge der Einführung der Konstitution (1849), sondern auch dank den Bemühungen der Gesellschaft der Bauernfreunde. Der frühere Unterschied zwischen dem "privilegierten" und dem "unprivilegierten" Hartkorn wurde, auch formaliter, durch ein Gesetz vom 27. Juni 1850 aufgehoben, sowohl hinsichtlich der Steuern als der Kommunalabgaben. Die dadurch Betroffenen wurden vom Staat entschädigt und zwar durch Obligationen, die auf den 15fachen (für diejenigen, welche unter 200 T. Hartkorn besaßen, den 20fachen) Betrag der Abgabenerhöhung lauteten. Der Bildung von übergroßen Gütern hat man entgegengewirkt, indem es mit der unten genannten Ausnahme verboten ist, Bauerngut einem "Haupthof" einzuverleiben. Bauernhöfe zu parzellieren, ist zwar gestattet; doch muß ein Areal von mindestens 2 T. Hartkorn als Rest verbleiben. Um den selbständigen Besitz der "Bauernhöfe" zu fördern, hatte der Staat sehr günstige Bedingungen festgestellt, durch welche der Übergang von der Pacht zum eignen Besitz auf den Staatsgütern den Pachtern und ihrer Familie sehr erleichtert wurde. Um aber auch die Verkäufer zu ermuntern, ist es durch verschiedene Gesetze für eine Reihe von Jahren den Gutsherren erlaubt worden, für jedes Quantum Hartkorn, welches zu eignem Besitz verkauft wird, ein Neuntel des Quantums aus dem restierenden Hartkorn als "freies Land" auszunehmen und als Land des "Haupthofs" zu betrachten. Den Pachter als solchen hat man dadurch begünstigt, daß die Summe, welche er beim Antritt der Pacht erlegen soll, seiner Familie teilweise zurückbezahlt werden kann, wenn er binnen kurzer Zeit nach der Übernahme der Pacht stirbt. Außer der Antrittssumme hat der Pachter dem Gutsherrn verschiedene Ablösungssummen für Frondienst etc. zu bezahlen; die Leistung dieser Dienste in Natura ist jetzt verhältnismäßig selten. Zu weiterer Förderung des Bauernstandes hat der Staat den "Pachtzwang" eingeführt, d. h. es sollen die "Höfe" etc., welche nicht von den Besitzern selbst bebaut werden, in Pacht (welche immer für die Lebenszeit des Pachters und seiner Frau gilt) gegeben werden. Die Pachtfrage, welche eine sehr große Rolle in der innern Politik Dänemarks seit 1849 gespielt hat, verliert allmählich ihre Bedeutung, je mehr das Bauerngut in selbständigen Besitz übergeht. Während die Zahl der Höfe, auf welchen der Pachtzwang ruhte, 1869: 8904 betrug mit einer gesamten Hartkornmenge von 48,470 T., war sie 15 Jahre später (1884) auf 4901 mit einer gesamten Hartkornmenge von 25,222 T. oder nur 8 Proz. des gesamten Hartkorns der Bauernhöfe gesunken. Auch für die Katen ist eine Reihe Bestimmungen getroffen, um die Rechte der Kätner zu beschützen; doch ist die Stellung der Kätner nur wenig günstig. Außer dem Staat haben auch die landwirtschaftlichen Vereine sehr viel für den Ackerbau gethan; hervorzuheben sind die Königliche Gesellschaft für Landwirtschaft und die Gesellschaft für Bepflanzung der Heiden. Durch 90 verschiedene Unternehmungen sind in den zwei Dezennien 1858-77 trocken gelegt 31,570 Hektar vom Areal der Meerbusen etc. und 10,714 Hektar vom Areal der Binnenseen etc. Der durchschnittliche Preis für 1 T. Hartkorn auf eignen Gütern war 1845-49 ca. 2200 Kronen, 1860-69 ca. 4578 Kr., 1875 ca. 7686 Kr. (8488 Kr. auf den Inseln und 7124 Kr. in Jütland); jetzt ein wenig höher. Das ganze Areal beträgt (1881) 3,781,517 Hektar. Davon waren besäet mit
^[Liste]
Weizen 55735 Hektar Hülsenfrüchten 28474 Hektar
Roggen 266938 " Mengkorn 91709 "
Gerste 316011 " Kartoffeln 44609 "
Hafer 400931 " Flachs, Hanf, Hopfen etc. 15750 "
Buchweizen 20145 "
Außerdem nahmen ein:
^[Liste]
Wiesen u. Brache 1537291 Hektar Moore, Heiden etc. 669373 Hektar
Gärten 24842 " Bauplätze, Wege, Gewässer 85785 "
Wald 205043 "
Der durchschnittliche jährliche Wert (1879-83) der Getreide- und Heuernte beträgt 300 Mill. Kr.
Naturprodukte.
Unter den Produkten des Tierreichs bilden die dänischen Pferde (1881: 347,561 Stück) einen sehr wichtigen Ausfuhrartikel. Das eigentliche dänische Pferd ist nicht groß, aber schön gebaut, kräftig und lebhaft. Nicht minder bedeutend ist die Rindviehzucht (1881: 1,470,078 Stück), die teils zur Milchwirtschaft, teils auch zum Zweck der Ausfuhr betrieben wird. Die Schafzucht (1881: 1,548,613 Stück) hat bisher keinen so großen Aufschwung genommen wie in mehreren Gegenden Deutschlands. Schweine werden sehr viel gezogen (1881: 527,417) und spielen gleichfalls eine große Rolle für die Ausfuhr. Ziegen gibt es nur wenige. Die Zahl der Bienenkörbe war 1881: 132,883. Von wilden Tieren finden sich Füchse, Hasen, Wiesel, Iltisse, Marder, Robben, Fischottern, Meerschweine (Delphine) in dem Kleinen Belt und Strandvögel, Schnepfen, Haselhühner, Moorhühner, besonders Eidergänse auf Bornholm und Christiansö. Fische werden in großer Menge in den Fjorden und an der ganzen Küste gefangen, hauptsächlich Heringe, Thunfische, Lachse, Kabeljaue, Schollen, Aale, Makrelen, Steinbutten und Rochen; aber der Fischfang wird weniger lebendig betrieben, als man erwarten sollte. Zur Fischerei müssen auch der Austern- und der Hummerfang gerechnet werden. Die Jagd ist im ganzen unbedeutend. Die eingehegten Wälder bedecken, wie oben erwähnt, 205,043 Hektar, wovon 118,167 Hektar auf den Inseln und 86,876 Hektar in Jütland liegen; sie bestehen besonders aus Buchen, Eichen, Birken, Elsen, Espen, Ebereschen, Weiden u. a. Die Mitte und die Westseite von Jütland ist fast ganz waldlos, doch sind auf den Heiden ca. 10,000 Hektar große Pflanzungen entstanden. Bauholz wird meist eingeführt, Brennholz durch Torf, welcher sich in großer Menge findet, Braunkohle und Seetange ersetzt. In der Mitte von Jütland, wo die Heide sich breit und zusammenhängend über ein Areal von wenigstens 5700 qkm ausbreitet, ist auch das Heidekraut nützlich, indem es von Schafen und Ziegen gefressen wird, das einzige Brennmaterial liefert und zum Dachdecken sowie als Streu verwendet wird. An Mineralien ist das Land nicht reich. Es findet sich Bernstein an der Westküste Jütlands, Porzellanerde auf Bornholm, Raseneisen in Jütland, Zement auf Bornholm, ebendaselbst auch Steinkohlen, ferner Walkererde, Vitriol, Salpeter, Kreide, Kalk, Töpferthon und schlechter Marmor auf Bornholm; endlich sind noch die sogen. Bornholmer Diamanten (schöne Bergkristalle) zu erwähnen.
Industrie, Handel und Verkehr.
Die dänische Industrie, namentlich die Fabrikthätigkeit, spielt keine große Rolle, teilweise, weil der Mangel an Feuerungsmaterial den Betrieb erschwert. Indes ist in neuerer Zeit ein bedeutender Fortschritt gemacht worden. Da eine Industriestatistik nur für Kopenhagen (s. d.), aber nicht für ganz D. vorliegt, soll nur allgemein bemerkt werden, daß D. mehrere große Maschinenfabriken besitzt (Burmeister u. Wain), daß ferner die Porzellan- und Fayencefabriken nicht ohne Bedeutung sind und neuerdings sehr viele Ziegeleien entstanden sind. Papiermühlen finden sich bei Kopenhagen, zu Silkeborg und sonst, sind aber weniger wichtig. Dagegen sind die Manufakturwarenfabriken zahlreich und von Bedeutung. Hinsichtlich der Fabrikation von Nahrungs- und Genußmitteln sind namentlich die Dampfmühlen, die Brennereien und neuerdings die Rübenzuckerfabriken hervorzuheben. Die einheimische Produktion von Rohzucker stieg 1874-83 von 1,283,441 kg auf 7,761,020 kg, wovon 4,842,180 kg im Land verbraucht wurden; trotzdem hat sich auch die Zuckereinfuhr von 1879 bis 1883 von ca. 29 Mill. auf 30,7 Mill. kg erhöht. Es finden sich noch mehrere Zuckerraffinerien und ca. 80 Tabaksfabriken. Die Branntweinbrennereien haben in den letzten Jahren an Zahl und Ertrag erheblich abgenommen. Während 1880 noch 219 Brennereien etwa 420,000 hl Branntwein produzierten, betrug 1882 der Ertrag von 184 Etablissements nur 367,000 hl. Die Zahl der Fabriken, in welchen auch Kinder beschäftigt waren, und die deshalb unter Aufsicht der Fabrikinspektionen stehen, betrug 1882: 707, wo 2618 Kinder zwischen 10 und 14, 2296 zwischen 14 und 18 Jahren, 14,203 erwachsene männliche u. 4498 erwachsene weibliche Arbeiter thätig waren. Die Zahl der feststehenden Landdampfkessel war Anfang 1884: 2776 mit 29,815 Pferdekräften. Wenn man zur Industrie den gesamten Gewerbebetrieb zieht, so waren, wie oben angeführt, 1880 mit der Industrie beschäftigt 91,041 Hauptpersonen mit 58,663 männlichen und 11,539 weiblichen Gehilfen. Die Hausindustrie ist nicht ohne Bedeutung. Aus Flachs und Wolle macht man das Hvergarn, Leinwand, Strümpfe, Pferdedecken, Säcke etc. In Jütland werden viele Holzschuhe (Holschen) verfertigt.
Der dänische Handel hat sich im großen und ganzen unabhängig von der Administration entwickelt. Das Zollgesetz von 1797 war ein für seine Zeit sehr liberales und zweckmäßiges, das Gesetz vom 4. Juli 1863, durch welches alle Ausfuhrzölle aufgehoben wurden, beruhte auch auf freihändlerischen Grundsätzen, war aber ohne besondere Rücksicht auf die einzelnen Gewerbe und die konkreten Verhältnisse des Landes abgefaßt; trotzdem ist dieses Gesetz noch das geltende, aber die öffentliche Meinung verlangt eine Reform des Zolltarifs, bei welcher dem Aufschwung der Industrie und der für den Zwischenhandel günstigen Lage Dänemarks Rechnung getragen wird. Der zu Ende des vorigen Jahrhunderts sehr bedeutende Handel Kopenhagens geriet bis gegen 1830 in Verfall, ist aber seitdem wieder in steter Zunnahme ^[richtig: Zunahme] begriffen. Neuerdings ist der rege Handelsstand der Hauptstadt mit Erfolg bemüht, neue Handelsverbindungen anzuknüpfen.
Im folgenden sind Menge und Werte der wichtigern Einfuhr- und Ausfuhrartikel Dänemarks in den Jahren 1878-82 angegeben:
Durchschnittliche Ein- und Ausfuhr 1878-82.
Menge Wert in Kronen
Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr
Pferde St. 4313 12182 1287430 9571420
Rindvieh " 14628 94959 2519538 20863996
Schafe, Ziegen etc. " 19926 76305 295159 2663212
Schweine " 14897 238365 729362 19962620
Fische, frische kg 1359827 4917889 980803 1665519
Fleisch - 3905738 6584636 2452292 4913527
Eier St. 1590640 35013640 117004 1625353
Butter kg 2809969 12443491 5047710 23626217
Fische, getrocknet - 9566990 4722494 2519273 1290671
Dünger (natürl., künstlicher) - 16452989 6334333 1380064 755399
Fett - 4136325 1472088 3406685 1275587
Weizen unvermahlen - 42752944 26570452 8223690 5006052
Roggen " - 36654349 38267534 4729272 5682476
Hafer " - 8798482 21019082 1097273 2654945
Gerste " - 4207954 106812303 576249 16717056
Mais " - 47875120 4617740 4985094 513444
Weizen Mehl und Grütze - 1038729 46468301 247559 11717314
Roggen " - 313416 10628200 50525 2021345
Kleie - 24908901 2324275 2349777 228416
Sämereien hl 270310 22189 7132100 936544
Ölkuchen kg 17243850 2854149 2038345 387872
Hopfen - 475678 14501 1299558 62694
Wein etc. hl 2787083 279421 1869319 168845
Andre Getränke - 1715823 4515091 1514162 2035244
Kaffee kg 7355088 2211184 9562267 2837042
Zucker - 28390246 4708728 12699436 1960553
Tabak - 3420099 213898 4108451 476748
Früchte - 4966995 521124 2634277 285984
Farbstoffe - 2748520 430989 2282441 365757
Manufakturwaren:
von Baumwolle kg 6628135 806502 13861715 1347339
von Wolle - 2268853 306609 17041645 2748192
von Seide - 118979 8801 4709446 378395
Glas, Glaswaren - 2261179 251562 2346142 194603
Metalle, rohe - 14057831 6858324 1748216 389411
Eisen und Stahl, verarbeitet - 46508506 4093163 13661246 1656442
Andre Metalle, verarbeitet - 1708609 244798 3763173 560758
Holz (Bauholz etc.), roh - 264804421 3444922 10844318 162251
Holzwaren - 8861863 1557478 1656191 2708771
Galanteriewaren - 132717 7871 1627035 96618
Steinkohlen - 680684520 60667720 11175613 993960
Petroleum etc. - 14132244 1980524 2955241 683719
Die wichtigsten Einfuhrartikel waren also: Kolonialwaren (Mehreinfuhr 23,1 Mill. Kronen jährlich), Getränke (Mehreinfuhr 1,2 Mill. Kr.), Manufakturwaren (Mehreinfuhr 31,1 Mill. Kr.), Metalle (Mehreinfuhr 16,6 Mill. Kr.), Holz (Mehreinfuhr 9,6 Mill. Kr.), Steinkohlen (Mehreinfuhr 10,2 Mill. Kr.). Die wichtigsten Ausfuhrartikel waren: Tiere (Mehrausfuhr 48,2 Mill. Kr. jährlich), Fettwaren (Mehrausfuhr 20,5 Mill. Kr.), Getreide etc. (Mehrausfuhr 24,6 Mill. Kr.). Der durchschnittliche Gesamtwert der Einfuhr in den Jahren 1878-82 betrug 223,0 Mill. Kr. (1882: 253,1), der Ausfuhr 175,0 Mill. Kr. (1882: 188,0). Die Hauptverkehrsländer waren:
Länder Einfuhr Ausfuhr Verkehr insgesamt
Millionen Kronen Proz.
Deutschland 83,5 58,1 35,5
Großbritannien und Irland 51,8 68,0 30,0
Schweden 24,7 24,5 12,3
Norwegen 6,1 13,0 4,8
Amerika 15,7 1,5 4,3
Rußland 8,9 1,2 2,5
Dänische Nebenländer etc. 6,1 4,4 2,7
Alle andern Staaten 26,2 5,2 7,9
Zusammen: 223,0 175,9 100,0
Der Bestand der Handelsflotte im eigentlichen D. war folgender:
Anfang Segelschiffe Dampfschiffe Zusammen
Zahl Tonnen Zahl Tonnen Pferdekräfte Zahl Tonnen
1880 2953 203159 192 48799 13326 3145 251958
1884 2857 185354 258 81042 20361 3115 266396
Im J. 1883 gestaltete sich der Schiffsverkehr Dänemarks wie folgt:
Fahrzeuge Eingelaufen Ausgelaufen
Zahl Tonnen Zahl Tonnen
A. Küstenschiffahrt.
Segelschiffe 13205 181972 13470 140050
Dampfer 7427 210855 7595 212616
Zusammen: 20632 392827 21065 352666
B. Auswärtiger Handel.
Segelschiffe 17458 827479 16226 111543
Dampfer 9068 892131 8906 370287
Zusammen: 26526 1719610 25132 481830
Die wichtigsten Handelsstädte sind: Kopenhagen, Aarhus, Aalborg, Korsör, Helsingör, Frederikshavn, Esbjerg, Randers, Odense, Nakskov und Svendborg. Wie die auswärtige Handelspolitik durchgehends freihändlerische Grundsätze verfolgt, ist auch die Gesetzgebung für den Binnenhandel sehr liberal. Durch das Gesetz von 1857 wurden alle Gewerbe (mit wenigen Ausnahmen) frei. Dem Handel dienen mehrere Kanäle (s. oben) und zahlreiche Chausseen, darunter die Hauptwege 9-13 m breit; die Länge der Chausseen beträgt auf den Inseln 2993 km oder 0,22 pro QKilometer, in Jütland 3595 km oder 0,138 pro QKilometer.
Die Eisenbahnen Dänemarks hatten zu Anfang 1879 eine Gesamtlänge von 1450 km, und seitdem sind mehrere Strecken hinzugekommen, so daß die Gesamtlänge zu Anfang 1884: 1817 km betrug, wovon 1497 km Staatsbahnen. Die seeländischen Eisenbahnen erstrecken sich von Kopenhagen teils gegen N. nach Helsingör, teils gegen W. durch die Mitte der Insel über Roeskilde nach Korsör (Überfahrt über den Großen Belt nach Nyborg). Bei Roeskilde zweigt sich gegen S. eine Bahn ab, die nach Masnedsund führt, wo die Überfahrt nach Orehoved auf Falster stattfindet, von wo die Bahn sich nach Nykjöbing und von da nach Laaland fortsetzt, das in seiner ganzen Länge von einem Schienenweg durchzogen ist. Von Roeskilde führt eine zweite Zweigbahn gegen W. über Holbäk nach Kallundborg ab. Eine andre Bahn verbindet Kopenhagen mit Frederikssund, eine Seitenlinie der Nordbahn führt von Hilleröd nach Grösted u. a. Die jütische Halbinsel wird von der schleswigschen Grenze an von zwei Bahnen durchzogen, von denen die eine an der Ostküste bis Frederikshavn (Dampfschiffahrt nach Göteborg), die andre an der Westküste bis Thisted reicht. Drei das Land von O. nach W. durchschneidende Bahnen verbinden diese Linien miteinander. Fredericia ist durch Dampfschiffahrt mit Strib auf Fünen verbunden, wo die Bahn die Insel über Odense nach Nyborg (Überfahrt nach Korsör) durchzieht. Diese Linie versendet Stränge südwärts nach Svendborg, Faaborg, Assens.
Die Telegraphen hatten 1882 eine Länge von 3660 km und die Drähte eine solche von 9998 km mit 310 Stationen (inkl. 162 Eisenbahntelegraphenstationen). Die Zahl der internen Depeschen betrug 1882: 486,765, der Depeschen im Verkehr mit dem Ausland 306,273, der im Transit 399,082, zusammen 1,192,120. Die Post beförderte 1882-1883: 36,648,734 Briefe, 819,441 Postanweisungen (25,594,040 Kronen), 313,857 Postvorschüsse (3,497,277 Kr.), 1,823,845 Paketstücke, die 4,808,342 kg wogen, 32,148,680 Nummern von Zeitungen und Zeitschriften. Über die in D. bestehenden Banken s. Banken. Die Zahl der eigentlichen Sparkassen zu Anfang 1881 war 446, die Einlagen 254,150,412 Kr., und außerdem besaßen die Kassen ein Vermögen von 13,311,959 Kr. Die Münzen werden in Kopenhagen geprägt. Die frühere Reichsmünze war der Rigsdaler à 6 Mark à 16 Schilling. Infolge einer zwischen den Regierungen von Schweden-Norwegen und D. 18. Dez. 1872 abgeschlossenen Münzkonvention, welche aber, da sie von dem norwegischen Storthing verworfen worden war, 27. Mai 1873 zwischen Schweden und D. allein abgeschlossen und von Norwegen erst 16. Okt. 1875 angenommen wurde, ist das ganze Münzsystem vollständig umgebildet und auf Goldwährung begründet worden, wobei die Münzen des einen Staats auch in den beiden andern als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt werden. Danach heißt die Einheit der Münze Krone, welche an Wert gleich ist einem schwedischen und einem halben dänischen Rigsdaler und einem viertel norwegischen Speciesdaler und in 100 Öre geteilt wird. In Gold werden 10- und 20-Kronenstücke (und jetzt auch 5-Kronenstücke) geprägt, von denen 248 der erstern 1 kg feines Gold enthalten, aber jedes Stück, da es aus 9/10 feinem Gold und 1/10 Kupfer (Münzgold) geprägt wird, 4,4803 g wiegt. An Scheidemünzen sind vorhanden: in Silber Stücke von 2 und 1 Krone (= 1⅛ Mark), 50, 25 und 10 Öre und in Bronze Stücke von 5, 2 und 1 Öre. Der dänische Fuß ist dem rheinischen gleich (= 0,314 m) und teilt sich in 12 Zoll und 144 Linien; 2 Fuß machen eine Elle, wonach in D. gewöhnlich gerechnet wird, 6 Fuß einen Faden. Das Feldmaß wird nach Tonnen bestimmt, eine Tonne Land enthält 14,000 QEllen (0,55 Hektar). Das Getreide wird nach Lasten bestimmt, von denen jede 22 Ton. (à 1,391 hl) hält. Die Tonne Bier enthält 1,314 hl, die Tonne Butter 112 kg, die Tonne Kohlen 120 kg. Von den Flüssigkeitsmaßen hält ein Faß Wein 4 Oxhoft, 24 Anker, 912 Potter (à 0,966 Lit.). Das Pfund ist jetzt das französische und deutsche halbe Kilogramm; eine dänische Meile enthält 7,53 km.
Staatsverfassung und Verwaltung.
D. ist seit 5. Juni 1849 eine erbliche konstitutionelle Monarchie. Der König ist unverantwortlich, seine Person heilig und unantastbar. Die Minister dagegen können ihrer Amtsführung wegen zur Verantwortung gezogen werden. Der König erklärt Krieg, schließt Frieden, Bündnisse und Handelstraktate und hebt sie auf; doch kann er dabei nicht ohne Einwilligung des Reichstags irgend einen Teil des Landes abtreten. Die Erbfolge des Königreichs D. ist durch das von Friedrich III. 1665 gegebene sogen. Königsgesetz bestimmt, aber 1853 zu gunsten des Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg abgeändert worden (s. Geschichte). Der Staatsrat besteht aus sieben Ministern: der auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegs, der Marine, der Finanzen, der Justiz, der Kirche und Schule und des Innern. Nach der jetzt geltenden Verfassung, dem am 28. Juli 1866 revidierten Grundgesetz von 1849, geschieht die Volksrepräsentation in dem Reichstag, dem Folkething und dem Landsthing. Die Zahl der Mitglieder des letztern ist auf 66 bestimmt; davon ernennt der König 12 auf Lebenszeit, die übrigen werden größtenteils durch indirekte Wahlen mit Zensus für das Wahlrecht und Quotientwahlen, wonach auch die Minoritäten der Wahlmänner repräsentiert werden, gewählt; in Kopenhagen werden 7, in den größern Wahlkreisen, umfassend Städte und ländliche Distrikte, 45, auf Bornholm 1 und auf den Färöern 1 auf acht Jahre gewählt, so daß nach vier Jahren immer die Hälfte ausscheidet. Die Anzahl der Mitglieder des Folkethings soll ungefähr in dem Verhältnis von 1 zu 16,000 Einw. stehen und ist jetzt 102. Zu der Wahl derselben, jedesmal auf drei Jahre, sind die Ämter nach ihrer Bewohnerzahl in Wahlkreise geteilt, 2 in 4, 10 in 5, 3 in 6, 2 in 7, 1 (Bornholm) in 2 und die Hauptstadt in 9, wozu noch die Färöer mit 1 kommen. Die Mitglieder des Folkethings gehen aus direkten allgemeinen Wahlen aller 30jährigen selbständigen, unbescholtenen Männer hervor. Das jährliche Budget soll erst dem Folkething vorgelegt werden. Sämtliche Mitglieder des Folkethings und des Landsthings erhalten Diäten. Jedes Thing ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen und für seinen Teil anzunehmen. Kein Gesetzentwurf ist als angenommen zu betrachten, bevor er nicht dreimal von dem Thing verhandelt worden ist. Das Folkething kann die Minister vor dem Reichsgericht anklagen. Auch der König hat ein solches Recht, nicht allein den Ministern gegenüber, sondern auch mit der Einwilligung des Folkethings gegen andre, wegen Verbrechen, welche er als besonders gefährlich für den Staat betrachtet. Sämtliche Mitglieder des "höjeste Ret" (obersten Gerichtshof) und eine entsprechende Zahl der Mitglieder des Landsthings, von diesem Thing auf vier Jahre gewählt, bilden zusammen das Reichsgericht. Kein Reichstagsabgeordneter kann während der Versammlung des Reichstags ohne Zustimmung des Things, wozu er gehört, Schulden halber seiner Freiheit beraubt oder gefänglich eingezogen oder zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden, außer bei Ergreifung auf frischer That; für seine Äußerungen auf dem Reichstag kann keins der Mitglieder ohne Einwilligung des Things zur Verantwortung außerhalb desselben gezogen werden. Die Versammlungen der Thinge sind in der Regel öffentlich. Den Staatsbürgern ist die freie Religionsübung gewährleistet; es besteht völlige Freiheit der Presse und des Vereinswesens, doch können öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verboten werden, wenn man von ihnen Gefahr für die öffentliche Ruhe befürchten darf. Jeder waffenfähige Mann ist verpflichtet, mit seiner Person zur Verteidigung des Vaterlandes beizutragen. Jedes in der Gesetzgebung an Adel, Titel und Rang geknüpfte Vorrecht ist abgeschafft. - Island hat unter dem 5. Jan. 1874 eine eigne Verfassung erhalten.
D. wird in administrativer Hinsicht außer der Hauptstadt und den Färöern in die oben angegebenen 18 Ämter eingeteilt, an deren Spitze Amtmänner stehen, die jedoch in den sieben Stiftsstädten oder den Wohnsitzen der Bischöfe den Titel "Stiftsamtmann" führen; die Ämter sind wieder in Herreder oder Birke und in Kirchspiele oder Sogn geteilt, von denen jedes eine eigne Kommune bildet; außerdem aber bildet jede Stadt eine Kommune mit eigner Jurisdiktion. In kirchlicher Hinsicht bestehen sieben Stifter (ausgenommen Island, das seinen eignen Bischof hat), an deren Spitze ein Bischof steht, und die wieder in 71 Propsteien zerfallen. Die Zahl der Priester erreicht ca. 1220. Der Bischof von Seeland, welcher in Kopenhagen wohnt, ist der Primas; zu seinem Sprengel gehören außer den fünf zuerst auf der Tabelle (S. 500) erwähnten, auf Seeland belegenen Ämtern, mit Ausnahme der Insel Samsö, welche in dieser Hinsicht zu Aarhus gehört, auch Bornholm, die Färöer und die westindischen Inseln Dänemarks; das Stift Fünen umfaßt die beiden Ämter Odense und Svendborg, das Stift Laaland-Falster das Amt Maribo. In Jütland bestehen die vier Stifter Aalborg, Viborg, Aarhus und Ribe; die Grenzen ihrer Sprengel fallen aber nicht mit denen der Ämter zusammen. Der Bischof und der Stiftsamtmann bilden die Stiftsobrigkeit; diese und die Pröpste bilden das "Landemodet", ein geistliches Gericht für geistliche Amtsvergehen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit sollen für die ganze Rechtspflege durchgeführt werden; in Kriminalsachen und in Sachen, welche aus politischen Gesetzübertretungen entstehen, sollen Geschworne entscheiden; doch harren diese Bestimmungen noch der Durchführung. Die niedrigsten Gerichte sind in D. die königlichen Thinggerichte in jedem Herred und die Stadtgerichte. Hierauf folgen als zweite Instanz die königlichen Landesobergerichte zu Kopenhagen und Viborg. Die letzte Instanz hat das Oberappellationsgericht (höjeste Ret) zu Kopenhagen. Die Gefängnisstrafen sind: einfaches Gefängnis, Gefängnis bei Wasser und Brot, Korrektionshaus (zum Teil Zellenhaft) und Zuchthaus; das Zuchthaus auf Christianshavn (Kopenhagen) ist für weibliche Verbrecher, das Zuchthaus in Horsens für ältere männliche und für rückfällige Verbrecher bestimmt, das Korrektionshaus Vridslöselille (auf Seeland) für jüngere männliche Verbrecher. Die Polizeiverwaltung ist außerordentlich ausgedehnt. An der Spitze derselben stehen die Amtmänner, in den größern Städten Polizeidirektoren.
Finanzen.
Das Steuersystem des Königreichs ist in diesem Jahrhundert im höchsten Grad vereinfacht worden, zuletzt namentlich durch das Gesetz vom 20. Juni 1850, welches zehn verschiedene kleine Steuern aufhob und eine einzige, die Verteilungssteuer, an ihre Stelle setzte. Die direkten Abgaben des Königreichs sind außer dieser: die alte Steuer (Gammelskat), die Landsteuer, die Bausteuer (in den Städten) und die Rangsteuer. Die indirekten Steuern setzen sich zusammen aus Zoll-, Branntwein-, Stempelabgaben und verschiedenen Gebühren. Die Kommunalabgaben sind: Haussteuer nach Etagenareal etc. (in den Städten), Hartkornsteuer (auf dem Land) und eine Art Einkommen- oder Haushaltungssteuer etc. Zum Amtsrepartitionsfonds wird von jeder Kommune eine Abgabe erlegt, um solche Ausgaben zu bestreiten, die das Amt als solches angehen. Auf den Grundstücken ruht die sogen. Bankhaft, welche zwangsweise nach dem Staatsbankrott und bei der Verwandlung der Reichsbank in eine Nationalbank entstand (1813-18); sie bestand früher in einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes der Grundstücke, ist aber heute erheblich geringer. Die Staatsschuld betrug in Kronen:
1880 1883
Innere 159934945 187170560
Äußere 13903667 13684667
Zusammen: 173838612 200855227
Dagegen Aktiva 98153442 86757726
Wirkliche Schuld: 75685170 114097501
Dagegen Baukosten d. Staatsbahnen 72115573 135668935
Die Staatsrechnungsablage ergibt für das Finanzjahr 1882/83 an Einnahmen 53,524,340, an Ausgaben 50,749,749 Kr. Das Budget für 1884/85 ist in Einnahme auf 53,700,909, in Ausgabe auf 46,996,552 Kr. veranschlagt, mithin wird ein Überschuß von 6,704,357 Kr. erwartet. Unter den Ausgaben sind 2,571,463 Kr. außerordentliche.
Einnahmen. Kronen Hauptposten der ordentlichen Ausgaben. Kronen
Indirekte Steuern 33518000 Kosten der Staatsschuld 9724400
Einfuhrzölle, Spielkartenstempel, Rübenzuckersteuer 23437000 Kriegsministerium 9240317
Branntweinsteuer 2826000 Marine 5769694
Stempelsteuer 2475000 Öffentliche Arbeiten 3921302
Sporteln 2014000 Pensionen 3486052
Erbschaftssteuer 1018000 Finanzministerium 3186903
Direkte Steuern 9267900 Justiz 2572952
Grundsteuer 6938000 Ministerium des Innern 2253747
Gebäudesteuer 2275500
Rangsteuer 54400 Kultus und Unterricht 1427077
Staatseisenbahnen 3582181 Zivilliste und Apanagen 1225760
Domänen u. Forsten 1136230
Die kürzlich über die Finanzlage der dänischen Gemeinden angestellte Erhebung ergibt für das Jahr 1882 folgende Resultate:
Stadtgemeinden außer Kopenhagen Landgemeinden
Kronen Kronen
Einnahme und Ausgabe 7699338 14124294
davon: Vermögensertrag 862888 485410
" Abgaben 3220770 9584101
" aus Anleihen 1537931 3042291
Ausgaben: öffentliche Fürsorge 979909 5053865
" Schulwesen 996931 3607113
" Wegebau 359986 1135138
" Kosten der Kommunalschuld 2235405 2710388
Passiva ultimo 1882 15283565 15483565
Aktiva " 30037481 37561835
Heer und Flotte.
Die Einrichtung des Heerwesens beruht auf den Gesetzen vom 6. Juli 1867. Die Dienstpflicht, mit beendetem 22. Lebensjahr beginnend, dauert acht Jahre in Linie und Reserve, acht Jahre in der sogen. Verstärkung (Landwehr). Jährlich werden 11,000 Mann ausgehoben. Die Dienstzeit beträgt bei der Infanterie 6 Monate, bei der Kavallerie 9 Monate etc.; dazu kommen die Übungen in der Verstärkung (einige Jahre nacheinander 30 Tage). Die Truppen unter zwei lokalen Generalkommandos bestehen aus: A. Fußvolk: 5 Brigaden und die Garde, jede Brigade hat 2 Regimenter, jedes Regiment 3 Linienbataillone und ein Verstärkungsbataillon, jedes Bataillon 4 Kompanien. Die Garde besteht aus einem Linien- und einem Verstärkungsbataillon. Im Krieg wird für jedes Regiment und für die Garde eine Depotabteilung gebildet. B. Reiterei: 5 Regimenter (mit je 486 Pferden, außer Offizierspferden) à 3 Eskadrons und eine Schule (im Krieg Depot) und im Krieg eine Ordonnanzeskadron. C. Artillerie: die Feldartillerie hat 2 Regimenter, ein jedes aus zwei Abteilungen mit je 6 Linien- und 2 Verstärkungsbataillonen bestehend; die Festungsartillerie hat 2 Bataillone, das eine aus 4 Linien- und 2 Verstärkungskompanien, das andre aus 2 Linien- und 1 Verstärkungskompanie bestehend; hierzu Trainabteilung und technische Abteilungen. D. Genietruppen: 5 Linienkompanien, 3 Reservekompanien. Dazu Stäbe, Trains, Administration, Ärzte etc. Im Krieg zählt jedes Infanteriebataillon 800, jede Eskadron 120 Köpfe, jede Feldbatterie 167, jede Kompanie der Festungsartillerie 400 Köpfe. Mit 1000 Mann Genietruppen und 4000 Offizieren und Unteroffizieren wird das Heer im Krieg im ganzen 33,000 Köpfe zählen. Die Feldartillerie hat 8,7 cm Hinterladungskanonen in Batterien von je 8 Kanonen. Die Festungsartillerie ist hauptsächlich für die Verteidigung Kopenhagens bestimmt. Außer Kopenhagen (mit der Citadelle Frederikshavn), der einzigen Festung (Seebefestigung) von Bedeutung, sind Befestigungen bei Helsingör (Kronborg), Fredericia, Korsör, Frederikshavn und Hals angelegt. Die Flotte zählte 1885: A. Panzerschiffe. 2 Fregatten (44 Kanonen und 2690 Pferdekräfte), 6 schwimmende Batterien (38 Kanonen, 12,640 Pferdekräfte), 2 Torpedoschiffe (7 Kanonen, 3056 Pferdekräfte); B. unbepanzerte Dampfer oder Dampfer mit Panzerbekleidung ohne Bedeutung: 5 Fregatten und Korvetten (96 Kanonen, 6560 Pferdekräfte), 5 Schoner (26 Kanonen, 4040 Pferdekräfte), 13 eiserne Kanonenboote (29 Kanonen), 5 Dampftorpedoboote erster Klasse, 7 zweiter Klasse, 1 Torpedotransportschiff. Daneben noch ein Raddampfer (für den König), verschiedene Übungsschiffe, Transportschiffe und Boote etc. Die Bemannung sämtlicher Kriegsschiffe fordert in Friedenszeiten 4195 Köpfe, darunter 226 Offiziere. Kriegshafen und Arsenal ist Kopenhagen.
Die Flagge (Danebrog, s. Tafel "Flaggen II") ist hochrot mit weißem, sie rechtwinkelig durchschneidendem Kreuz und dem Namenszug des Königs in der Mitte; bei Kriegsschiffen ohne letztern, vorn mit zwei Spitzen. Die Nationalfarbe ist Rot und Weiß. Das Wappen (s. Tafel "Wappen") besteht aus einem Schild, quadriert durch das Danebrogskreuz mit einem Herz- und Mittelschild; der Herzschild hat rechts zwei rote Querbalken in goldenem Feld (Oldenburg), links ein goldenes Kreuz in Blau (Delmenhorst), der Mittelschild im obern Teil rechts ein weißes Nesselblatt in Rot (Holstein), links im rechten Teil einen silbernen Reiter in Rot (Dithmarschen), im linken Teil einen goldenen Pferdekopf und Pferdehals in Rot (Lauenburg); der Hauptschild hat im ersten Felde drei blaue Löwen (früher Leoparden) in Gold zwischen roten Herzen (eigentlich Seeblättern, D.), im zweiten zwei blaue gekrönte Löwen in Gold, (Schleswig), im dritten dreiteiligen oben rechts einen weißen gespaltenen Fisch mit Krone in Rot (Island), links einen weißen, schwarzfleckigen Bock in Blau (Färöer), unten einen aufrecht stehenden weißen Bären in Blau (Grönland), im vierten oben einen über drei rote Herzen schreitenden Löwen in Gold (Jütland), unten einen goldenen gekrönten Lindwurm in Rot (Wenden). D. hat zwei Orden: den Danebrogsorden (s. d.) und den Elefantenorden (s. d.). Ein dritter, de l'Union parfaite, wurde zum Andenken der Vermählung Christians VI. von dessen Gemahlin Sophie Magdalene 1732 gestiftet. Eine 1848 gestiftete Verdienstmedaille wird in Gold und Silber verliehen.
[Litteratur.] Falbe-Hansen und Scharling, Danmarks Statistik (Kopenh. 1878-85); Bergsö, Den Danske Stats Statistik (das. 1844-53, 4 Tle.); Erslev, Geographische Beschreibung des dänischen Staats (Schlesw. 1853); Derselbe, Den Danske Stat, en geographisk Skildring for Folket (Kopenh. 1855-57); Berghaus, Schweden, Norwegen und D. (Berl. 1857); Baggesen, Den Danske Stat (2. Aufl., Kopenh. 1862); Trap, Statistik-topographisk ^[richtig: Statistisk-topographisk] Beskrivelse af Kongeriget Danmark (2. Aufl., das. 1872-79, 6 Tle. mit Karten über jedes Amt); Grove, Danmark. Illustreret Rejsehaandbog (3. Aufl., das. 1879, 3 Tle.; deutsch von Lohse, Leipz. 1874); Both, Kongeriget Danmark, en historisk-topografisk Beskrivelse (2. Aufl., Kopenh. 1882-85, 2 Tle.), die ausführlichen Arbeiten des königlich dänischen Statistischen Büreaus (besonders "Statistisk Tabelværk", 1835-85). Karten: die noch unvollendete "Generalstabens topographiske Kaart over Danmark" (seit 1845, die Inseln 1:80,000, Jütland 1:40,000, neuerdings 1:20,000); für die Inseln die 1869-71 erschienene "Generalkaart over Sjaelland, Moen, Laaland og Falster" (3 Blätter in 1:160,000) und die 1882 in demselben Maßstab begonnene "Generalkaart over Jylland" (in 9 Blättern, wovon 3 fertig).
Geschichte.
Dänemark im Mittelalter.
Die Anfänge der dänischen Geschichte verlieren sich in sagenhaftes Dunkel, während die beglaubigte Geschichte kaum ein Jahrtausend umfaßt. Ehe diese beginnt, weiß die Sage von einem heroischen Zeitalter zu erzählen, welches voll ist von kühnen Thaten und Fahrten der nordischen Helden. Die erste historische Spur von D. möchte sich in Pytheas' von Massilia Reisebericht finden, welcher auf seinen Fahrten die Westküste Jütlands erreichte. Hierher wird auch die Heimat der Cimbern verlegt (daher der Name Cimbrische Halbinsel). Auch die Angeln und Sachsen, welche in der Mitte des 5. Jahrh. England eroberten, gingen von den dänischen Gestaden aus. In das entvölkerte Land rückten Dänen aus Seeland und Schonen nach und unterwarfen alles Land bis an die Eider. Als einer ihrer ältesten Könige wird Harald Hildetand genannt, der 695 in der Bråvallaschlacht gegen den Schwedenkönig Sigurd Ring fiel. Des letztern Enkel Sigurd Schlangenauge herrschte dann über das Dänenreich. Seine Nachkommen wurden aus Jütland durch einen aus Norwegen herübergekommenen Zweig der Ynglinger verdrängt. Diesem Haus gehörten die Könige an, welche zur Zeit Karls d. Gr. auftraten: Siegfried, zu dem Wittekind und andre sächsische Edle vor dem Zorn Karls d. Gr. flohen, Gottfried oder Göttrik, der die Abotriten und Franken bekämpfte und zum Schutz gegen letztere das Danewerk baute, von Karl d. Gr. 810 deshalb bekriegt, aber noch vor dem Zusammenstoß mit diesem erschlagen wurde. Gottfrieds Sohn Harald, der nach längern Wirren die Herrschaft erlangte, nahm 826 zu Mainz das Christentum an, welches im Norden namentlich durch den zum Bischof von Hamburg ernannten Ansgarius ausgebreitet wurde. Auch sein Bruder und Nachfolger Horich nahm das Christentum an. Nichtsdestoweniger dauerten die Angriffe der Dänen auf das fränkische Reich fort: Hamburg wurde wiederholt hart mitgenommen und die Raubzüge der "Wikinger" an den nördlichen Küsten fortgesetzt. Daneben fanden häufige Fehden innerhalb des Reichs selbst statt. Fester begründet wurde der dänische Staat durch Gorm den Alten, einen Nachkommen Sigurds Schlangenauge, welcher nach Verdrängung der Ynglinger die Inseln mit der jütischen Halbinsel vereinigte, das Christentum aber wieder auszurotten suchte, bis er von König Heinrich I. besiegt und genötigt wurde, die Herstellung der alten deutschen Mark bis zur Eider und die Wiedereinrichtung des Christentums zu gestatten. Er starb 936. Sein Sohn Harald Blauzahn mußte sein Reich vom Kaiser Otto I., der bis zum Ottensund (Limfjord) vordrang, zu Lehen nehmen und sich taufen lassen. Haralds Sohn Sven Gabelbart und sein Enkel Knut (Kanut, 1014-35), der größte mittelalterliche Herrscher des skandinavischen Nordens, eroberten England und Norwegen; Knut gewann auch Schleswig zurück und bildete so ein großes skandinavisch-englisches Reich, das er staatlich zu einigen und zu zivilisieren versuchte. Er war ein eifriger Freund des Christentums, das unter ihm das Heidentum völlig überwand. Nach seinem Tod fielen die drei Reiche wieder auseinander. Doch begründete Knuts Schwestersohn Svend Esthridson (1047-76) nach Besiegung Magnus' des Guten von Norwegen eine Dynastie, die Ulfinger, welche 400 Jahre lang die Herrschaft behielt. Er mußte die Oberhoheit des deutschen Kaisers Heinrich IV. anerkennen und ordnete die kirchlichen Verhältnisse des Reichs, dessen Bistümer sämtlich dem Erzstift Bremen untergeordnet waren. Seine fünf Söhne bestiegen nacheinander den Thron: Harald Hein (1076-80), Knut der Heilige (1080-86), Olaf Hunger (1086-1095), Erich Eingod (1095-1103) und Niels (Nikolaus, 1103-34). Unter ihnen befestigte sich die Kirche und wurde die Herrschaft über die Wenden in Mecklenburg und Pommern ausgedehnt. Erich Eingods Sohn Knut Laward war vom Kaiser Lothar zum König der Abotriten gekrönt. Als Niels' Sohn Magnus 1131 Knut ermordete, wurde er 1134 von Knuts Bruder Erich besiegt und getötet, darauf Niels vertrieben. Nach dem Tod Erich Emunds (1137) wüteten innere Kämpfe, bis dessen Sohn Svend 1152 von Kaiser Friedrich I. mit D. belehnt wurde. Aber auch er geriet mit Verwandten in Streit und wurde 1157 auf der Gratheheide von Knut Lawards Sohn Waldemar I. geschlagen und auf der Flucht getötet.
D. umfaßte damals mit Einschluß Schleswigs, der Inseln und des jetzt zu Schweden gehörenden südlichen Teils der skandinavischen Halbinsel etwa 100,000 qkm, war aber größtenteils von Wäldern bedeckt. Der frühere Fürstenstand hatte sich ganz unter die Macht der Könige beugen müssen; dagegen bildete sich aus der Leibgarde, den "Hauskerlen", der Könige ein neuer Adel. Noch aber beruhte die Kraft des Staats vornehmlich auf der Zahl seiner freien Männer, deren im 11. und 12. Jahrh. gegen 15,000 gewesen sein sollen, und neben denen es zahlreiche Unfreie und Sklaven gab. Waldemar I., d. Gr. (1157-82), der nicht von der Volksgemeinde zu Isöre, sondern auf einem Herrentag in Roeskilde zum König ausgerufen und vom Erzbischof von Lund gekrönt wurde, mußte zwar 1162 Kaiser Friedrich I. huldigen, unterwarf aber Rügen und erlangte auch eine Oberhoheit über Norwegen. Ihm folgte sein schon bei seinen Lebzeiten als Thronfolger anerkannter und gekrönter Sohn Knut VI. (1182-1201). Derselbe, ein Schwiegersohn Heinrichs des Löwen, verweigerte Friedrich I. die Huldigung, unterdrückte einen Aufstand der Bauern und erhob Adel und Klerus zu den bevorzugten Ständen im Reich im Gegensatz zum dritten Stand. Er zwang die Herzöge von Pommern und Mecklenburg, ihre Lande von ihm zu Lehen zu nehmen, und nannte sich König der Dänen und Slawen. 1201 unterwarf er auch Holstein und Hamburg. Sein Bruder und Nachfolger Waldemar II., "der Sieger" (1202-41), gewann, begünstigt durch die Thronstreitigkeiten im Deutschen Reich, Lauenburg und erhielt 1215 die Reichslande nördlich der Elbe und an der Ostsee von Friedrich II. als Preis eines Bündnisses förmlich abgetreten. Der Kreuzzug, den er 1219 gegen die Esthen unternahm, fügte die Ostküste des Baltischen Meers dem Reich hinzu. Hamburg und Lübeck gehorchten ihm, Stralsund wurde 1209 zur Sicherung der dänischen Herrschaft über Pommern und Rügen angelegt. Waldemars Ostseeflotte soll 1400 Schiffe, seine Kriegsmacht 160,000 Mann stark gewesen sein. Doch brach diese schnell erworbene Macht noch rascher zusammen, als Graf Heinrich von Schwerin den König durch einen kühnen Handstreich in seine Gewalt brachte (1223) und die vertriebenen oder unterworfenen Fürsten sich erhoben. Auch Kaiser Friedrich II. wollte diese Gelegenheit benutzen, die verlornen Reichslande wiederzugewinnen, und brachte nach langen Unterhandlungen einen Vertrag zu stande, in welchem Waldemar seine Freiheit durch Verzichtleistung auf alles Land im Süden der Eider erkaufte (1225). Als er bald darauf versuchte, Holstein wiederzuerobern, wurde er von den Grafen von Holstein und dem Herzog von Sachsen bei Bornhövede 22. Juli 1227 entscheidend geschlagen. Damit war das dänische Übergewicht auf lange Zeit gebrochen. Waldemar sah sich genötigt, die Eroberungsgedanken aufzugeben, und widmete die letzten Jahre seiner Regierung den innern Angelegenheiten. Er brachte viele königliche Güter und Gerechtsame, die der Adel für seine Kriegsdienste zu gewinnen gewußt hatte, an die Krone zurück, ließ ein neues Gesetzbuch abfassen und erleichterte die Lasten des Volkes. In Esthland, das ihm von allen Eroberungen allein geblieben war, stiftete er das Bistum Reval.
Unter seinen Nachfolgern folgte für D. eine Zeit der Bürgerkriege und innerer Zerrüttung. Sein Sohn Erich Pflugpfennig (1241-50) wurde von seinem Bruder Abel (1250-52) getötet, nach dessen Ermordung der dritte Bruder, Christoph (1250 bis 1259), folgte. Dessen Sohn Erich Glipping (1259-85) behauptete sich nur mit Mühe auf dem Thron und wurde endlich ermordet. Unter seinem unmündigen Nachfolger Erich Menved (1285-1320) wurde das Land von den Norwegern furchtbar verheert und durch unglückliche Kriege ausgesogen. Der Klerus erlangte zuletzt eine ganz unabhängige Stellung, und der Adel beschränkte bei der Thronbesteigung des schwachen Christoph II., Erichs Bruder (1320), durch eine Wahlkapitulation, welche die Rechte der vier Stände, des Klerus und Adels, der Bürger und Bauern, festsetzte, die königliche Macht; Fünen und Falster wurden erbliche Lehen und entzogen sich dem königlichen Einfluß, in Schleswig begründete das Haus Schauenburg eine fast unabhängige Macht, andre Landesteile mußten an Schweden abgetreten werden. Da Christoph trotz der Wahlkapitulation willkürlich regierte, ward er 1326 abgesetzt und der Schauenburger Waldemar III. zum König gewählt, der jedoch schon 1330 abdankte. Nun wurde wieder Christoph II. König, nach dessen Tod 1332 acht Jahre lang kein König herrschte und das Reich durch innere Wirren der Auflösung nahe war. Erst Christophs Sohn, der staatskluge Waldemar IV., "Atterdag" (1340-75), stellte, auf deutsche Söldner gestutzt, in energischer Weise die Ordnung wieder her und brachte die entfremdeten Glieder an das Reich zurück, so daß D. 1360 wieder denselben Umfang hatte wie zu den Zeiten Gorms des Alten und Waldemars I. Die Rechte der Stände erkannte er durch die Kallundborger Handfeste (1360) an. Das ferne Esthland verkaufte er an den Deutschen Orden, dagegen suchte er seine Macht auf Kosten Schwedens und der Hansestädte zu vergrößern. Er eroberte Gothland und machte unermeßliche Beute in dem reichen Wisby (1361), das sich von dem durch diesen Überfall erlittenen Schaden nie wieder erholte. Die Hanseaten unternahmen darauf einen Rachezug und plünderten Kopenhagen, wurden aber an der Küste von Schonen so entscheidend geschlagen, daß sie 1363 unter nachteiligen Bedingungen Waffenstillstand schließen mußten. Vier Jahre später, während Waldemar auf Reisen im Ausland war, erneuerten sie den Krieg im Bund mit Schweden und einem Teil des über Waldemars strenges Regiment erbitterten jütischen Adels. Kopenhagen wurde aufs neue geplündert, das Land weithin verheert. Endlich schlossen die Stände 1370 ohne Zuziehung des Königs zu Stralsund Frieden mit den Hansestädten, bewilligten denselben die ausgedehntesten Privilegien und verpflichteten sich, keinen neuen König anzuerkennen, es sei denn mit dem Rate der Städte. Waldemar sah sich genötigt, nach seiner Rückkehr diesen Friedensschluß zu genehmigen.
Dänemark als Vormacht der Kalmarischen Union.
Indessen bot sich für D. bald die Gelegenheit, sich durch enge Verbindung mit den andern skandinavischen Staaten dieser Abhängigkeit von den Hansestädten einigermaßen zu entziehen. Nach Waldemars Tod (1375) übernahm seine einzige Tochter, Margarete, die Gemahlin des norwegischen Königs Hakon, die Vormundschaft für ihren Sohn Olaf und wurde nach dem Tode desselben 1387 als Herrscherin von D. und Norwegen anerkannt. 1388 wurde sie von den im Aufstand gegen ihren König, Albrecht von Mecklenburg, begriffenen Schweden gleichfalls zur Königin gewählt. Als ihr durch den Sieg bei Axelwalde (24. Febr. 1389) die Vertreibung dieses Gegners gelungen war, setzte die kinderlose Fürstin durch, daß ihr Großneffe Erich, der Sohn des Herzogs von Pommern, zu ihrem Nachfolger gewählt wurde; dann berief sie 1397 die Stände der drei Reiche nach Kalmar und brachte hier das unter dem Namen der Kalmarischen Union bekannte Grundgesetz zu stande, nach welchem fortan zu ewigen Tagen nur Ein König über die drei Reiche sein und nach König Erichs Tod keine einseitige Königswahl, sondern nur eine allgemeine im Namen der drei Reiche vorgenommen werden, jeder Krieg, jede Verteidigung des Reichs, jedes Bündnis und jeder Vertrag mit fremden Staaten allen drei Reichen gemeinsam sein, dabei aber jedes seine eignen Rechte und Gesetze behalten sollte. Nun trachtete Margarete auch danach, das entfremdete Schleswig wieder an die dänische Krone zu bringen. Sie ließ 1410 ein Heer in das Land einrücken, hatte aber nur einen Teil desselben erobert, als sie 1412 starb. Ihr Neffe Erich folgte in den drei Reichen; doch waren die partikularistischen Bestrebungen in Schweden so stark, daß mehrmals Aufstände ausbrachen und das Land sich 1435 einen eignen Reichsverweser wählte. Auch der Krieg, welchen Erich gegen die Grafen Heinrich und Adolf von Holstein führte, um sie wieder ganz unter die dänische Herrschaft zu bringen, endigte nach vielen gegenseitigen Verwüstungen 1432 damit, daß Graf Adolf von Holstein im Besitz des Herzogtums Schleswig blieb und die Hansestädte, welche gegen D. mitgekämpft hatten, ihre Privilegien behielten. Zuletzt erhob sich auch der dänische Adel, der unter Verdrängung der übrigen Stände eine große Machtstellung erlangt hatte, gegen Erichs Mißregierung. Der alternde König versuchte vergeblich, seine Macht wiederherzustellen, und flüchtete dann 1439 nach seinem pommerschen Heimatsland, wo er 1459 starb. Der Wunsch, die Union aufrecht zu erhalten, hatte die Stände der drei Reiche bewogen, Erichs Neffen, den bayrischen Prinzen Christoph, zum König zu wählen. Als auch dieser Fürst; welcher 1440 dem Grafen Adolf Schleswig als erbliches Fahnenlehen übertrug, 1448 kinderlos starb, wurde in Schweden der bisherige Reichsvorsteher Karl Knutson, in D. Graf Christian I. von Oldenburg (1448-81) zum König gewählt, nachdem er in einer Wahlhandfeste dem aus dem Adel gebildeten Reichsrat die freie Königswahl bestätigt und sich verpflichtet hatte, ohne dessen Zustimmung keine Steuern zu erheben, keine Lehen, Ämter u. dgl. an Ausländer zu vergeben, die Verwaltung des Kronguts einer Aufsicht zu unterwerfen etc. Christian wurde 1450 in Norwegen und 1457 nach Karl Knutsons Vertreibung auch in Schweden zum König gewählt, so daß die skandinavische Union hergestellt war. 1460 wurde er von den schleswig-holsteinischen Ständen zum Herzog gewählt, mußte aber auch hier deren Wahlrecht anerkennen und die Ungeteiltheit beider Länder bestätigen. Schweden jedoch verlor er durch seine Niederlage am Brunkeberg (10. Okt. 1470) an die Sture. Sein Nachfolger Johann (1481-1513), der Schleswig-Holstein mit seinem Bruder Friedrich teilte, so daß die Herzogtümer fortan in einen königlichen (Segebergschen) und Gottorpschen Teil zerfielen, erlangte 1497 durch die Versöhnung mit den Sture auch die schwedische Krone wieder, übte aber thatsächlich keine Herrschaft aus.
Reformationszeit.
Unter Johanns Sohn Christian II. zerriß die Union vollständig. Dieser Fürst, der ebenso große Vorzüge wie Fehler besaß, empfing 1513 die dänische und norwegische Krone und vermählte sich darauf mit Isabella, der Schwester Kaiser Karls V., ohne sich jedoch von seiner Geliebten, der Holländerin Düveke, zu trennen, deren Mutter Sigbrit Willums großen Einfluß auf ihn ausübte. Er bemühte sich, die Übermacht des Adels zu beschränken, Bürger- und Bauernstand zu heben und den selbständigen dänischen Handel zu befördern, um den Einfluß der Hansa zu beseitigen, und siedelte Holländer auf der Insel Amak an. Schweden ward, nachdem der Reichsverweser Sten Sture im ersten Treffen von 1520 gefallen war, zwar unterworfen; doch entzündete Christian durch das sogen. Stockholmer Blutbad den Krieg von neuem. Während Gustav Wasa Schweden von der Kalmarischen Union für immer losriß, so daß bloß Norwegen mit D. vereinigt blieb, führte die Härte, mit welcher Christian die Opposition der Geistlichkeit und des Adels zu brechen versuchte, auch in D. zum Aufstand. In einer Versammlung zu Viborg 1523 kündigten die beiden Stände dem König den Gehorsam auf und beriefen seinen Oheim Friedrich I. (1523-33) auf den Thron, nachdem er die alte Handfeste beschworen. Der Adel ließ sich vom neuen König alle verpfändeten Güter und andre wichtige Vorrechte einräumen; ebenso benutzten die Hanseaten die Umstände zu ihrem Vorteil, und zuletzt mußte Friedrich auch den Dithmarschen alle ihre Vorrechte bestätigen. Dagegen sah sich Gustav Wasa genötigt, seinen Plan, die Dänen aus Schonen und ihren andern Besitzungen in Schweden zu vertreiben, aufzugeben, ja Friedrich zur Eroberung von Malmö und zur Erlangung der Krone von Norwegen Hilfe zu leisten. Auf der Versammlung der Reichsstände zu Odense 1527 gestattete Friedrich beiden Konfessionen in seinen Reichen Duldung, besetzte aber später die erledigten Bistümer nur mit solchen Männern, welche der Reformation zugethan waren. Zu gleicher Zeit verbreitete sich die Reformation auch in Norwegen. Zwar wurden nach Friedrichs I. Tod von Lübeck unter seinem unternehmenden Bürgermeister Wullenweber in Verbindung mit andern Hansestädten und mit England Versuche gemacht, Christian II. wieder zurückzuführen und überhaupt die Macht Dänemarks zu beschränken, ein Kampf, in welchen auch die Gegensätze von Katholiken und Protestanten, von Adel und Geistlichkeit, Städten und Bauern hineingezogen wurden; doch endigte diese Grafenfehde, in welcher die schon im 14. und 15. Jahrh. schwer geschädigte Freiheit und Kraft des Bauernstandes vollends zu Grunde ging, damit, daß der älteste Sohn König Friedrichs, der Herzog Christian von Schleswig-Holstein, als Christian III. (1536-59) König von D. wurde. Mit seinem Sieg trat D. fortan an die Stelle der Hansa als Vormacht der Ostsee.
Christians wichtigstes Werk war die Durchführung der lutherischen Reformation auf dem Reichstag zu Kopenhagen (1536), welche für längere Zeit die Herrschaft des deutschen Geistes in Litteratur und Wissenschaft begründete. Da der Klerus infolge davon alle weltliche Macht verlor und die Städte auf die öffentlichen Angelegenheiten nie einen irgend bedeutendern Einfluß ausgeübt hatten, so blieb als freier, mächtiger Stand nur der Adel übrig, der sich jetzt mit der Krone durch das säkularisierte Kirchengut bereicherte. Die Reichstage, in denen alle Stände vertreten waren, hatten ihren politischen Einfluß an den Reichsrat verloren, welcher aus den höchsten Kronbeamten und andern vom König aus dem Adel zu wählenden Mitgliedern bestand. Da nun in der Wahlkapitulation Christians I. D. für ein "freies Wahlreich" erklärt worden war und das regierende Geschlecht keineswegs ein eigentliches Erbrecht auf den Thron hatte, vielmehr die Wahl eines neuen Königs durch weitere an den Reichsrat zu machende Zugeständnisse erkauft werden mußte, so wurde die Stellung der Krone dem Adel gegenüber immer schwächer, zumal da dem König infolge der Teilung der Herzogtümer Schleswig-Holstein unter ihn und die jüngern Brüder nur eine geringe Hausmacht zu Gebote stand. Ja, das Vorbild des schleswig-holsteinischen Adels, der in den Herzogtümern bedeutende Vorrechte genoß und seit der Thronbesteigung der Oldenburger zahlreich in D. eingewandert war, trieb auch den dänischen Adel zur Erweiterung seiner Macht an, wie denn überhaupt der Einfluß des deutschen Adels in D. bis zum 19. Jahrh. ein bedeutender war und der Schwerpunkt der Regierung fast ohne Unterbrechung bei ihm lag. Während aber mit dem Verlust wichtiger Kronrechte an den Adel das Königtum bald zum leeren Schattenbild herabsank, ward auch die Kraft des Reichs durch unglückliche Kriege mit Schweden erschüttert. Schon Christians III. Nachfolger Friedrich II. (1559-88) kriegte 1563-70 aus dynastischer Rivalität erfolglos gegen diese aufstrebende Macht. Sein Sohn Christian IV. (1588-1648), unter den dänischen Königen durch Regententugenden einer der hervorragendsten, begann, von brennendem Ehrgeiz nach Kriegsruhm getrieben, 1611 einen neuen Krieg mit Schweden und eroberte Kalmar und Öland, für deren Rückgabe Schweden im Frieden von Knäröd 1613: 1 Mill. Thlr. bezahlen mußte. Aber als er sich in die deutschen Angelegenheiten mischte und als Kreishauptmann von Niedersachsen an der Spitze der protestantischen Stände in Norddeutschland 1625 dem Kaiser und der katholischen Partei entgegentrat, erlitt er 1626 bei Lutter am Barenberg durch Tilly eine vollständige Niederlage, verlor Holstein, Schleswig und Jütland an die kaiserlichen Truppen und sah sich durch Wallensteins maritime Pläne sogar auf seinen Inseln bedroht. Zwar gewährte der Kaiser, dem es hauptsächlich auf die Unterdrückung der Protestanten in Deutschland ankam, D. gegen das Versprechen, sich nicht mehr zu deren gunsten einzumischen, und gegen den Verzicht auf die erworbenen niedersächsischen Stifter 1629 den Frieden von Lübeck, in dem es die verlornen Lande wiedererhielt. Doch mußte D. fortan den Vorrang in der Ostsee und in Norddeutschland dem siegreichen Schweden abtreten, dessen Erfolgen es vergeblich durch diplomatische Verhandlungen Einhalt zu thun versuchte. Christians zweideutige, ja feindselige Haltung veranlaßte endlich die Schweden, 1643 den Krieg zu erklären. Torstensson rückte in Holstein ein, schwedische und holländische Schiffe griffen die Flotte an, und D. mußte im Frieden von Brömsebro die Provinzen Jemtland und Herjedalen ^[richtig: Herjeådalen], die Inseln Gothland und Ösel an Schweden abtreten und diesem Befreiung vom Sundzoll zugestehen. Erfolgreicher war Christians Thätigkeit für die innern Angelegenheiten, Gesetzgebung und Finanzverwaltung, für Kirche und Schule, Handel und Schiffahrt, Ausdehnung und Befestigung des Kolonialbesitzes. Noch unglücklicher im Kriege gegen Schweden war sein Nachfolger Friedrich III. (1648-70), welcher in den Friedensschlüssen von Roeskilde (1658) und Kopenhagen (1660) die dänischen Besitzungen jenseit des Sundes, nämlich Schonen, Halland, Blekinge und Bohus, an Schweden abtreten und auf die Lehnshoheit über Schleswig Verzicht leisten mußte.
Dänemark als absolutes Königreich.
Dieses nationale Unglück dem äußern Feind gegenüber und der geringe Patriotismus, welchen der Adel dabei bewiesen, führten einen politischen Umschwung im Innern herbei. Da nämlich auf dem am 8. Sept. 1660 einberufenen Reichstag der Reichsrat und Adel in engherziger Selbstsucht nichts von ihren Vorrechten dem allgemeinen Besten opfern wollten, so verbanden sich die Geistlichkeit unter dem Bischof Svane und die Bürgerschaft unter dem Kopenhagener Bürgermeister Nansen und übertrugen dem König die volle erbliche Souveränität, es ihm zugleich anheimgebend, die Reichsverfassung endgültig festzustellen, worauf Friedrich 18. Okt. 1660 die Huldigung als erblicher und absoluter König empfing. Die neue Verfassung wurde festgesetzt durch das von Schuhmacher (Griffenfeldt) entworfene und vom König 14. Nov. 1665 vollzogene sogen. Königsgesetz, worin bestimmt wurde, daß der König lutherischer Konfession sein müsse, das Reich nicht teilen, das Königsgesetz nicht verletzen dürfe, im übrigen aber nur Gott für seine Handlungen Rechenschaft schuldig sei. Zur Erbfolge sollte sowohl die männliche als die weibliche Linie berechtigt sein. Der Reichsrat wurde abgeschafft. Nur seine soziale Bevorzugung blieb dem Adel; doch mußte er auch diese seit 1671 mit einem neugeschaffenen Hofadel teilen. Eine abhängige Beamtenhierarchie und eine zuverlässige Militärmacht waren fortan die Hauptstützen des Königtums. Friedrichs Nachfolger Christian V. (1670-99) benutzte die Macht, welche das Königtum erlangt hatte, zu umfassenden Reformen in der Gesetzgebung (dänisches Gesetzbuch von 1683) und Verwaltung sowohl in Norwegen als in D. Ein neuer Krieg gegen Schweden (1675-79) wurde meist glücklich geführt, endete aber infolge der Intervention Frankreichs erfolglos, indem D. seine Eroberungen herausgeben mußte. 
agegen gelang es dem König, durch Vertrag mit den näher berechtigten Erben die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, wo die regierende Linie 1667 ausgestorben war, an sein Haus zu bringen. Friedrich IV. (1699-1730) erleichterte die Lage der Bauern und hob 1702 die Leibeigenschaft auf. Doch blieb die Haftbarkeit der Bauern an der Scholle bestehen, und die neueingerichtete Landmiliz beruhte wesentlich auf dieser Grundlage. Handel und Industrie wurden befördert, die Post in staatliche Verwaltung genommen, der Volksunterricht auf dem flachen Land begründet. Die Finanzen wurden in gute Ordnung gebracht. Am Nordischen Krieg als Gegner Karls XII. von Schweden sich beteiligend, kämpfte Friedrich unglücklich und mußte im Frieden zu Travendal (1700) alle frühern Verträge bestätigen und die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorp ausdrücklich anerkennen. Nach Karls Niederlage nahm er den Kampf wieder auf und brach in Schonen ein, erlitt aber 1710 eine vollständige Niederlage bei Helsingborg, worauf der Krieg unentschieden fortdauerte und erst durch den Frieden zu Frederiksborg 1720 beendet wurde, in dem D. gegen Herausgabe seiner pommerschen Eroberungen den gottorpschen Anteil an Schleswig, den Sundzoll und 600,000 Thlr. von Schweden erhielt. Als 1742 der Sohn des hierdurch verkürzten Herzogs von Holstein-Gottorp als Peter III. Kaiser von Rußland wurde, entstanden wegen des gottorpschen Anteils längere Verwickelungen, die erst 1773 dadurch beseitigt wurden, daß derselbe gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht wurde.
Christian VI. (1730-46) und in noch höherm Grad sein trefflicher Sohn Friedrich V. (1746-66) erwarben sich, unterstützt von den ausgezeichneten Ministern Schulin und dem ältern Bernstorff, Verdienste um die Ausbildung der Gesetzgebung, verbesserten das Unterrichtswesen und bemühten sich, den dänischen Handel durch Handelsverträge und durch Anlegung von Bankinstituten zu fördern. Zahlreiche fremde Gelehrte, Dichter und Künstler wurden nach D. berufen, um das geistige Leben zu heben. Am Hof und in Adelskreisen sprach man nur deutsch und französisch. In der auswärtigen Politik bemühte sich die Regierung, durch strenge Neutralität während der Kriege unter den Nachbarstaaten D. die Segnungen des Friedens zu erhalten. So hatte der königliche Absolutismus ein Jahrhundert lang mit weiser Selbstbeschränkung zum Nutzen des Landes gewirkt, und auch Christian VII. (1766-1808) schien seine Macht in demselben Sinn gebrauchen zu wollen, solange er Bernstorff als Minister zur Seite hatte (1750 bis 1770). Bald aber verfiel der König in eine Geisteskrankheit, und der allmächtige Einfluß, den seit 1770 der Günstling des Königspaars, Struensee, erlangte und den er benutzte, um zwar zahlreiche Reformen im Sinn der Aufklärung einzuführen, die Justiz zu verbessern, Monopole, Zünfte, Innungen aufzuheben und den Beamtenstand von unwürdigen Elementen zu reinigen, was aber alles in gewaltthätiger; übereilter Weise und unter ausschließlichem Gebrauch der deutschen Sprache geschah, rief bald eine Reaktion des nationalen Dänentums und des orthodoxen Luthertums hervor, die sich mit einer Palastintrige der Königin-Mutter gegen die Königin Karoline Mathilde, Struensees Freundin, 1772 zu dessen Sturz verbanden. Der neue oberste Minister, Guldberg, beseitigte die deutschen Beamten und die liberalen Reformen, setzte durch eine Indigenatsordnung fest, daß nur Inländer zu Ämtern und Ehrenstellen befördert werden dürften, und begünstigte ausschließlich die dänische Sprache und Litteratur. Allerdings trat 1784, als der Kronprinz Friedrich an Stelle des blödsinnigen Königs die Zügel der Regierung ergriff und den jüngern Bernstorff an die Spitze der Geschäfte berief, wieder eine Wendung ein. Bernstorff führte in allen Zweigen der Staatsverwaltung heilsame Reformen ein, in denen er sich die großartigen Ideen der französischen Revolution, aber in gemäßigter Weise, zum Muster nahm, und begünstigte ihre Erfolge durch eine vorsichtige und friedfertige auswärtige Politik. Während der Kriege unter den großen Seemächten entwickelte sich die dänisch-norwegische Handelsflotte zu ungemeiner Blüte. Ferner hob Bernstorff in den Herzogtümern die Leibeigenschaft auf (1804), beseitigte auch in D. die letzten Reste derselben (1788) und erließ Vorschriften über die Regelung und Ablösung der Frondienste.
Weniger glücklich war die auswärtige Politik der Regierung nach Bernstorffs Tod (1797). Als die Briten 1799 und 1800 dänische Fregatten wegnahmen, trat D. 16. Dez. 1800 der von Rußland gegen britische Übergriffe gestifteten bewaffneten Neutralität bei. England sah darin eine Kriegserklärung und sandte eine Flotte unter Parker und Nelson in die Ostsee, welche 2. April 1801 vor Kopenhagen die dänische Flotte schlug und die Stadt selbst bombardierte. Als der russische Kaiser Alexander I. kurz darauf eine Konvention mit England abschloß, wurde D. allein zu einem höchst nachteiligen Frieden mit England genötigt, der seinen Handel gänzlich lahmlegte. Die Erbitterung hierüber hielt die dänische Regierung ab, den bei der Unmöglichkeit, die Neutralität zu bewahren, allein richtigen Weg einzuschlagen und ein enges Schutz- und Trutzbündnis mit England zu schließen. Der gedrückte Stande der Finanzen, die vermehrte Staatsschuld und die Notwendigkeit, die Flotte möglichst wiederherzustellen, geboten Ruhe, daher D. 1805 an dem neuen Kriege gegen Frankreich keinen Teil nahm. Dennoch sandte England aus Furcht, Napoleon möchte jetzt, wo er über so viele Küstenländer Europas gebot, auf seinen alten Plan einer Landung in England zurückkommen und dazu die dänische Flotte benutzen, eine Flotte von 18 Linienschiffen, 7 Fregatten und 25,000 Mann Landungstruppen 1807 ins Kattegat und verlangte Dänemarks Allianz mit England, die Auslieferung der dänischen Flotte als Unterpfand und die Übergabe von Kronenborg. Als der Kronprinz diese Forderungen zurückwies, bombardierten die Engländer drei Tage lang Kopenhagen und führten die dänische Flotte weg und zwar jetzt nicht als Unterpfand, sondern als Beute. Der Kronprinz verband sich hierauf mit Frankreich, erklärte den Krieg an England und, wegen des zweideutigen Benehmens beim letzten Angriff der Engländer, auch an Schweden. Die Folge war der Verlust der dänischen Kolonien; Island und Helgoland wurden von den Engländern genommen und bloß ein Angriff Schwedens auf Norwegen glücklich zurückgeschlagen. Danach blieb D. aufs engste an die Interessen Napoleons I. geknüpft, und auch nach dem Feldzug von 1812 bestand das dänisch-französische Bündnis fort. Die Folge hiervon war, daß sich Friedrich VI. (1808-39) nach der Schlacht bei Leipzig durch die Okkupation Jütlands genötigt sah, 14. Jan. 1814 den Frieden zu Kiel zu schließen, in welchem D. Norwegen gegen Schwedisch-Pommern an Schweden, Helgoland an England abtrat, Trankebar aber nebst den übrigen Kolonien zurückerhielt, außerdem ein Heer von 10,000 Dänen zum Kriege gegen Frankreich unter des Kronprinzen von Schweden Oberbefehl zu stellen versprach. Auf dem Wiener Kongreß, dem König Friedrich VI. persönlich beiwohnte, erhielt D. für Schwedisch-Pommern von Preußen Lauenburg nebst 1 Mill. Thlr.; dieses neue Herzogtum wurde in den wesentlichsten Beziehungen mit Holstein vereinigt und so in den Deutschen Bund aufgenommen.
Vom Wiener Kongreß bis zum Londoner Protokoll.
Das Ergebnis der dänischen Politik während der Revolutionskriege, namentlich der Verlust des vier Jahrhunderte mit D. verbundenen Norwegen, wurde vom dänischen Volk bitter und schmerzlich empfunden; denn dasselbe sah sich jetzt unter den Staaten Europas zu einer bedeutungslosen Macht dritten Ranges herabgedrückt. Um so stärker machte sich nun die nationale Reaktion gegen das Ausland, namentlich gegen das Deutschtum, bemerkbar, welche durch Struensees schroffes Vorgehen geweckt und durch die kriegerischen Ereignisse der letzten Jahrzehnte gesteigert worden war. Während bisher Hof und Adel mehr deutsch als dänisch gewesen waren und das eigentliche D. weniger für das Hauptland als für einen Annex der deutschen Herzogtümer hatte gelten können, suchten die Dänen nun durch eine entschiedene Hervorkehrung ihrer Nationalität, durch die Schöpfung einer nationalen Kunst und Litteratur und durch innere Reformen die Verluste gutzumachen, welche D. an äußerer Macht erlitten hatte. Durch die Kriegslasten, die langjährige Handelsstockung und schlechte Finanzwirtschaft war der öffentliche wie der Privatwohlstand untergraben. Die Staatsschuld war in den Jahren 1800-14 von 28 auf 100 Mill. Thlr., die Zettelschuld (unfundiertes Papiergeld) auf 142 Mill. gestiegen. Durch eintretenden partiellen Staatsbankrott ward das Papiergeld völlig entwertet. Die Regierung belegte zwar alles Grundeigentum mit einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes, doch ward dadurch der finanziellen Bedrängnis nicht abgeholfen, und Ende 1816 belief sich die Staatsschuld noch auf 116½ Mill. Reichsbankthaler. Zwar gelang es selbst Möstings weiser Verwaltung nicht völlig, die Ausgaben mit den Einnahmen in ein angemessenes Verhältnis zu bringen; doch konnte man wenigstens allmählich die Zinsen für die Staatsschuld regelmäßig zahlen, der Kredit hob sich wieder, und eine neue Flotte wurde hergestellt. Neue Häfen wurden zu Frederikshavn und Helsingör angelegt und auch sonst viel für den Handel, die innere Verwaltung des Staats, besonders für die Justiz, gethan. Das Unterrichtswesen ward verbessert, jedes wissenschaftliche Bestreben begünstigt. Zu gleicher Zeit wurde das Verlangen nach einer konstitutionellen Verfassung laut, namentlich nach der französischen Julirevolution 1830. Indessen alles, was nach längern Verhandlungen zuletzt erreicht wurde, waren die Gesetze vom 28. Mai 1831 und vom 15. Mai 1834, in welchen die ständischen Verhältnisse reguliert wurden. Die Inseln, Jütland, Schleswig, Holstein nebst Lauenburg erhielten Provinzialstände nach dem Muster der preußischen, jede Provinz für sich, und der König versprach, die Entwürfe allgemeiner Gesetze, welche Personen- und Eigentumsrechte, Kommunalangelegenheiten und Lasten beträfen, den Ständen zur Beratung vorlegen und Anträge und Beschwerden von ihnen annehmen zu wollen. Die Stände für die Inseln versammelten sich in Roeskilde, die für Jütland in Viborg, die für Holstein in Itzehoe, die für Schleswig in Schleswig. Zugleich erfolgte eine Trennung der Justiz von der Administration, jedoch nur in den höhern Instanzen. Schleswig und Holstein erhielten eine besondere Provinzialregierung.
Alle diese Anordnungen wurden von dem Volk mit geringer Teilnahme aufgenommen; der intelligentere Teil erkannte wohl, daß in denselben für die höhere Entwickelung der bürgerlichen und politischen Freiheit keine Garantie gegeben war. Jedoch betrachtete man sie als eine Abschlagszahlung und nahm in den Ständeversammlungen erwünschten Anlaß, um die vielfachen Mißstände in Regierung und Verwaltung, besonders auf finanziellem Gebiet, aufzudecken. Als nach Friedrichs VI. Tod (3. Dez. 1839) sein Vetter Christian VIII. (1839-48) den Thron bestieg, wurde die Opposition des liberalen Teils der Bevölkerung heftiger. Man hegte große Erwartungen von diesem König, der eine nicht unbedeutende politische Laufbahn durchgemacht hatte, ein Mann von Geist und Einsicht war und bereits vielfach Beweise seiner liberalen Gesinnung an den Tag gelegt hatte. Diese Hoffnungen wurden jedoch bald durch einen "offenen Brief" des Königs an alle seine Länder, der zwar Verbesserungen in der Verwaltung versprach, doch die Verfassung durchaus nicht berührte, enttäuscht. Die durch die Unzufriedenheit hierüber gesteigerte liberale Agitation vereinigte sich nun besonders in den gebildeten Kreisen der Hauptstadt mit den nationalen Bestrebungen. Besuche der schwedischen Studenten in Kopenhagen, der dänischen und norwegischen in Stockholm und Upsala schienen eine Verbindung der drei Völker anbahnen zu wollen und belebten die Ideen des Skandinavismus von neuem. Man sprach schon von der Wiederherstellung der Kalmarischen Union für den nicht unwahrscheinlichen Fall des Aussterbens des Königshauses. Einstweilen war die Partei der Nationalliberalen (oder Eiderdänen) namentlich bemüht, Schleswig, das man für ein dänisches Land ansah, und dessen vertragsmäßige Unteilbarkeit von Holstein man nicht anerkennen wollte, enger mit D. zu verbinden.
Eine ähnliche Bewegung, nur mit entgegengesetztem Ziel, bereitete sich in den Herzogtümern vor. Auch hier wünschte man eine Erweiterung der ständischen Rechte. Dann aber wurde man sich hier ebenfalls der nationalen Zusammengehörigkeit mit Deutschland bewußt und begann, den Zusammenhang mit D. als eine Fremdherrschaft anzusehen. Besonders das Bündnis Dänemarks mit dem Unterdrücker des deutschen Volkes, Napoleon I., hatte in Schleswig-Holstein den nationalen Gegensatz geschärft. Während die Dänen Schleswig danisieren wollten, suchten die Schleswig-Holsteiner in Schleswig die deutsche Sprache zur alleinigen für die höhere Verwaltung, die Justiz und den höhern Unterricht zu machen. Auch hier hoffte man endlich für den Fall des Aussterbens der dänischen Königsfamilie im Mannesstamm auf die völlige Trennung von D. Zwischen diesen entgegengesetzten Bestrebungen, welche sich immer heftiger bekämpften, standen das Königtum und die höhere Büreaukratie, in welcher der dänisch gesinnte schleswig-holsteinische Adel zahlreich vertreten war. Diese wünschten vor allem die Erhaltung des dänischen Gesamtstaats, und ihre Aufgabe wäre es also gewesen, durch schonende Mäßigung und durch ausgleichende Gerechtigkeit die streitenden Parteien zu versöhnen, die nationalen Gegensätze zu mildern und die D. und den Herzogtümern gemeinsamen Interessen zu betonen und zu pflegen. Namentlich würde eine rechtzeitige Befriedigung der liberalen Wünsche wesentlich dazu beigetragen haben. Dies versäumte Christian VIII. Ja, er rief durch den "offenen Brief" vom 8. Juli 1846, in dem er die dänische weibliche Erbfolge auch für die Herzogtümer festsetzen zu wollen erklärte, Beunruhigung in denselben und Proteste der erbberechtigten Agnaten, der Stände und des Deutschen Bundes hervor.
Am 20. Jan. 1848 starb Christian VIII., und sein Sohn Friedrich VII. (1848-63) bestieg den Thron. Bereits am ersten Tag seines Regierungsantritts erließ er einen "offenen Brief", in welchem er versprach, die Bewohner sämtlicher Landesteile mit gleicher Liebe zu umfassen und die von dem verstorbenen König beabsichtigte Ordnung der öffentlichen Verhältnisse des Staats zum Ziel zu bringen. Am 28. Jan. folgte ein Reskript, betreffend die Einführung einer Verfassung, die gleichzeitig die unantastbaren Rechte im allgemeinen sowie die besondern Rechte und Interessen sämtlicher Unterthanen sichern sollte, zu welchem Zweck die Einführung besonderer Stände für das Königreich D. und die Herzogtümer Schleswig und Holstein, welche zu gewissen Zeiten in gleicher Anzahl vom Königreich und von den Herzogtümern gemeinschaftlich zu tagen hätten, verheißen wurde. Das Reskript befriedigte weder die nationalen noch die liberalen Wünsche. Während die eifrig national Gesinnten meinten, die beabsichtigte Verfassung müsse den Einfluß des Deutschen Bundes auf die Angelegenheiten des Königreichs D. verstärken, vor allem aber die Einverleibung Schleswigs in D. verlangten, waren andre unzufrieden, daß sich das Reskript über die konstitutionellen Freiheiten, wie über das Steuerverweigerungsrecht der Stände, Preßfreiheit, Verantwortlichkeit der Minister, erweitertes Wahlrecht, nur vag aussprach. Die Februarrevolution 1848 fand unter diesen Umständen auch zu Kopenhagen ihren Widerhall. Die eiderdänische Partei hielt 11. März zur Besprechung der schleswigschen Frage eine große Versammlung im Kasino ab und erklärte nach leidenschaftlichen Reden Clausens und Tschernings das Herzogtum Schleswig für eine dänische Provinz, deren Wille nicht in Betracht kommen dürfe. Darauf folgten noch weitere öffentliche Demonstrationen, infolge deren der König das bisherige Ministerium entließ und 22. März das "Kasino"-Ministerium berief, in welchem die entschiedensten Eiderdänen, wie Monrad, Bluhme, Orla Lehmann, Tscherning, saßen. Eine Proklamation vom 24. enthielt das neue Programm "D. bis an die Eider". Dieselbe gab die Losung für den Abfall Schleswig-Holsteins von D. und für den Beginn des Kriegs, an dem sich auf seiten der Herzogtümer auch Deutschland beteiligte (s. Schleswig-Holstein), während England und Rußland D. zwar keine direkte Hilfe leisteten, aber ihre diplomatische Unterstützung versprachen. Das dänische Volk gab im allgemeinen während des Kriegs die größten Beweise von Patriotismus und Opferwilligkeit. Der Krieg endigte auch durch den Sieg bei Idstedt (24. und 25. Juli 1850), noch mehr aber infolge der schwächlichen Politik Preußens und Österreichs, welche die Herzogtümer im Stiche ließen, in einer für D. vorteilhaften Weise: es gelang der dänischen Regierung, die außerdeutschen Großmächte und Schweden zu einer Erklärung für die Aufrechthaltung der Integrität (Unteilbarkeit) der dänischen Monarchie in London 2. Juni 1850 zu vereinigen, welcher 2. Aug. d. J. auch Österreich beitrat. Darauf wurde im Warschauer Protokoll vom 5. Juni 1851 der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg von D. und Rußland zum eventuellen Thronfolger in dem Gesamtstaat designiert und im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 von allen Großmächten und von Schweden als solcher anerkannt. Die näher berechtigten Agnaten in D. verzichteten zu seinen gunsten, und der dänische Reichstag genehmigte die neue Thronfolgeordnung 31. Juli 1853. Die Genehmigung des deutschen Bundestags ward sowenig eingeholt wie die der Agnaten in Schleswig.
Neuere Zeit bis 1864.
Gleichzeitig ward in D. die innere Verfassungsangelegenheit in Angriff genommen. Anfang Juli 1848 erschien das neue Wahlgesetz für die konstituierende Volksvertretung, und 23. Okt. wurde dieselbe vom König eröffnet. Noch ehe jedoch das Verfassungswerk zum Abschluß gediehen war, fand Anfang November 1848 ein unerwarteter Wechsel des Ministeriums statt. Dasselbe hatte nämlich als subsidiäre Friedensbasis die Teilung Schleswigs vorgeschlagen und demgemäß eine Instruktion an den königlichen Gesandten in London ausgefertigt; der König verweigerte aber die Unterschrift, und eine mit über 20,000 Unterschriften versehene Adresse an den König verlangte die strengste Aufrechthaltung des Eiderprogramms. So wurde denn das Kabinett durch den Eintritt eifriger Eiderdänen, wie Clausen und Madvig, ergänzt; neu traten ein: Etatsrat Bang (Inneres), Professor Madvig (Kultus), Graf Sponneck (Finanzen). Das Grundgesetz, wonach das System der indirekten Wahlen zum Landsthing adoptiert und die Wählbarkeit zu demselben durch einen Zensus beschränkt wurde, kam 5. Juni 1849 zum Abschluß. Dann ging man an die Regelung der Verhältnisse Dänemarks zu den Herzogtümern, und das Ministerium arbeitete die Kundmachung vom 28. Jan. 1852 aus, welche eine Art von Gesamtstaatsordnung enthielt. Nach derselben sollte der dänische Staat aus drei Hauptteilen bestehen: dem Königreich, dem Herzogtum Schleswig und den Herzogtümern Holstein und Lauenburg. Jeder Teil sollte seine eigne Volksvertretung und seine eignen verantwortlichen Ministerien haben, alle drei Teile aber durch eine gemeinschaftliche Verfassung geeinigt werden. Dies Programm stieß in den Herzogtümern auf Widerstand, da es dieselben trennte, und fand den Beifall der Eiderdänen nicht, weil es Schleswig nicht ganz mit D. vereinigte. Als daher die Majorität des Folkethings 1853 die zunächst vorgelegten Gesetze über die Zolleinheit des Gesamtstaats und über die Erbfolge, welche künftig nur in der männlichen Linie stattfinden sollte, verwarf, erklärte der Ministerpräsident Bluhme die Eiderpolitik für unausführbar und den Verträgen widersprechend, löste das Folkething auf und erlangte im neuen Reichstag eine regierungsfreundliche Majorität, welche beide Gesetze genehmigte.
Hierauf verkündigte die Regierung 26. Juli 1854 die Gesamtstaatsverfassung für D. und die Herzogtümer, nach welcher der Reichsrat für die ganze Monarchie aus 50 Mitgliedern bestehen und der König davon 20, darunter 4 holsteinische, ernennen sollte. Beim Finanzgesetz sollte der Reichsrat nur beratend, bei neuen Steuern beschließend sein. Er sollte mindestens alle zwei Jahre in Kopenhagen zusammenkommen und vom 1. Sept. an in Wirksamkeit treten. Die Überraschung war allgemein, die öffentliche Stimmung in D. dem Gesetz entgegen. Der Reichsrat selbst, dessen Sitzungen schon 2. Okt. wieder geschlossen wurden, nahm sofort eine oppositionelle Stellung gegen die Regierung ein, und eine noch ernstere Opposition fand das Ministerium in dem wieder eröffneten dänischen Reichstag. Dazu liefen auch aus dem Lande die dringendsten Adressen gegen das Ministerium ein. Zuerst schien der König fest zum Ministerium stehen zu wollen und löste den Reichstag auf. Da aber die neuen Wahlen ebenfalls gegen die Regierung ausfielen, so gab das Ministerium Bluhme 3. Dez. seine Entlassung ein und wurde durch ein neues, wiederum eiderdänisches, unter Bang ersetzt. Das dem neuen Reichstag im Dezember vorgelegte Programm lautete dahin, daß unter Vorbehalt einer definitiven Regelung die Gesamtstaatsverfassung insoweit abgeändert werden solle, daß die Gesamtrepräsentation in Finanz- und Gesetzgebungsangelegenheiten beschließend, die Zahl der vom König zu ernennenden Mitglieder beschränkt, in den äußern Angelegenheiten endlich die Neutralitätspolitik festgehalten werden solle. Ein Antrag von Scheel-Plessen, die Herzogtümer über die neue Verfassung zu befragen, wurde abgelehnt. Die Herzogtümer wurden als erobertes, daher rechtloses Land behandelt, und der Übermut des auf seinen Sieg über die Rebellion stolzen Volkes sprach sich in der gewaltthätigen Danisierung Schleswigs, der Vertreibung oder Maßregelung aller Deutschgesinnten und der rücksichtslosen Verletzung nicht bloß der nationalen, sondern auch der materiellen Interessen Schleswig-Holsteins aus. Nachdem der dänische Reichstag 1855 seine Zustimmung zur Gesamtstaatsverfassung gegeben, ward sie 2. Okt. 1855 publiziert, die Beamten darauf vereidigt und 1. März 1856 der Reichsrat in Kopenhagen eröffnet. Bei der Überzahl der Dänischgesinnten war es nicht anders möglich, als daß die deutschen Vertreter der Landesrechte stets in der Minderheit blieben. Am 14. März stellten 14 Reichsräte aus den Herzogtümern den Antrag auf neue Verfassungsvorlagen für die Herzogtümer, der aber nach langen Kämpfen 25. April verworfen wurde. Die Domänen waren in der Gesamtverfassung als gemeinschaftlich bezeichnet, und die Regierung beantragte daher, sie zum Verkauf von Domänen in den Herzogtümern zu ermächtigen. Trotz des Protestes der deutschen Abgeordneten wurde diese Vollmacht erteilt und, obwohl die deutschen Großmächte dagegen als eine Verletzung der im Londoner Protokoll garantierten Rechte Einspruch erhoben, das Gesetz publiziert und mit dem Verkauf begonnen.
Eine neue Beeinträchtigung der Herzogtümer war die vom Reichsrat beschlossene und vom König sanktionierte Verwendung der Sundzollablösungsgelder (s. Sundzoll), welche D. nach längern Verhandlungen im Betrag von 32 Mill. Thlr. gegen Verzicht auf den Sundzoll erhielt, für das Königreich D., während die Herzogtümer vertragsmäßigen Anteil an denselben hatten. Der Herzogtümer Holstein und Lauenburg, als Mitglieder des Deutschen Bundes, vermochte sich nun wenigstens der deutsche Bundestag anzunehmen. Daher bemühte sich die dänische Regierung, die Stände der beiden Herzogtümer 1857 zur Annahme der sie betreffenden Paragraphen der Gesamtstaatsverfassung zu bewegen. Dies gelang jedoch nicht. Den Forderungen des Bundestags, die Gesamtstaatsverfassung so zu ändern, daß die Selbständigkeit und die gleichberechtigte Stellung der Herzogtümer gesichert wären, suchte die dänische Regierung anfangs durch allerhand Ausflüchte auszuweichen, erklärte sich 15. Juli 1858 bereit, die Gesamtverfassung vom 2. Okt. 1855 als für Holstein und Lauenburg "mittlerweile außer Wirksamkeit seiend zu betrachten", bis die Feststellung der verfassungsmäßigen Stellung der Herzogtümer auf dem Weg der Unterhandlung erfolgt sei, und hob erst, als der Bundestag die Einleitung des Exekutionsverfahrens beschloß, 7. Nov. 1858 die Gesamtstaatsverfassung für Holstein und Lauenburg auf. Eine Vereinbarung mit den holsteinischen Ständen über eine neue Verfassung für die Gesamtmonarchie kam nicht zu stande. Der König gab überhaupt unter dem Einfluß der in Kopenhagen herrschenden nationalliberalen Partei seinen frühern dynastischen Standpunkt ganz auf und lenkte in die Bahnen der eiderdänischen Politik ein. Auf Bitten des Landsthings, welches im Januar 1863 in einer Adresse den Wunsch nach einer weitern Ausscheidung Holsteins und dafür einer um so engern Vereinigung Schleswigs mit dem eigentlichen D. aussprach, trennte der König durch Verordnung vom 30. März 1863 Holstein von der bisherigen Gemeinsamkeit mit den übrigen Teilen des Königreichs. Dagegen wurde Schleswig ganz offen als dänische Provinz behandelt und durch Verstärkung der Befestigungen am Danewerk und auf den Düppeler Höhen militärisch gesichert. Die letzte Konsequenz der eiderdänischen Politik war es, daß die Regierung dem am 28. Sept. 1863 eröffneten Reichsrat den Entwurf einer für das eigentliche D. und das Herzogtum Schleswig gemeinsamen Verfassung vorlegte. Dieses Staatsgrundgesetz fand rasch die Genehmigung des Gesetzgebenden Körpers; schon 13. Nov. ward dasselbe unter stürmischem Beifall der Tribünen mit 41 gegen 16 Stimmen angenommen. Die eiderdänische Demokratie der Hauptstadt jubelte; sie hatte in der Erreichung des lange angestrebten Ziels einen glänzenden Triumph gefeiert. Die noch fehlende königliche Sanktion war natürlich mit Sicherheit zu erwarten, und dann sollte die neue Ordnung schon mit 1. Jan. 1864 in Kraft treten.
Gerade in diesem Augenblick starb unerwartet 15. Nov. 1863 der König. Als Nachfolger Friedrichs VIII. bestieg der sogen. Protokollprinz, Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, als Christian IX. den dänischen Thron. Im eigentlichen Königreich geschah dieses vollkommen rechtlich, da hier der Londoner Vertrag durch den Verzicht der näher Berechtigten und durch die Zustimmung des Reichstags unbestrittene Gültigkeit erlangt hatte. Gleichwohl war auch hier der neue König der Zustimmung des Volkes keineswegs sicher, und durch die Forderungen und Drohungen der aufgeregten Kopenhagener Bevölkerung ließ sich Christian IX. 18. Nov. bewegen, der neuen Verfassung seine Zustimmung zu geben; am 1. und 2. Dez. wurde dieselbe amtlich publiziert und sollte in der That 1. Jan. 1864 in Vollzug treten. Dies gab dem Widerstand, der sich in den Herzogtümern sofort gegen die Thronbesteigung Christians IX. erhoben hatte, erst Kraft und Nachhaltigkeit. Die Stände erklärten sich für den Prinzen von Augustenburg als legitimen Erben und riefen den Schutz des Bundes für die Rechte des Landes und des Prinzen an. Als der Bund noch im Dezember 1863 Holstein und Lauenburg durch sächsische und hannöversche Truppen besetzen ließ, räumten die Dänen, ihrer Politik getreu, diese Lande ohne Schwertstreich. Nun aber verlangten Österreich und Preußen auf Grund des auch im Londoner Protokoll bestätigten Rechts Schleswigs und Holsteins auf Zusammengehörigkeit und gemeinschaftliche Verfassung 16. Jan. 1864 die Aufhebung der eiderdänischen Verfassung. In thörichtem Vertrauen auf die Hilfe der Großmächte, namentlich Englands, lehnte das Ministerium Monrad die Forderung ab und führte damit einen neuen deutsch-dänischen Krieg herbei. Die österreichischen und preußischen Truppen überschritten 1. Febr. die Eider und zwangen die Dänen unter Meza durch einige Gefechte und eine Umgehung ihrer linken Flanke 5. Febr. zur Räumung des Danewerks. Dieselben zogen sich hinter die Düppeler Schanzen zurück, welche 18. April von den Preußen erstürmt wurden, während die Österreicher in Jütland eindrangen. Auf einer Konferenz der Mächte in London (25. April bis 25. Juni), welche vermitteln wollte, lehnte D. in hartnäckiger Verblendung sowohl eine Personalunion der Herzogtümer mit D. als eine Teilung Schleswigs ab. Der Krieg begann also von neuem mit der Eroberung Alsens durch die Preußen (29. Juni) und der Besetzung ganz Jütlands. Schon war ein Übergang der Verbündeten nach Fünen geplant, als D. 18. Juli Waffenstillstand schloß und im Frieden zu Wien 30. Okt. 1864 die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtrat.
Neueste Zeit.
Durch die Abtretung der drei Herzogtümer war D. auf einen Umfang beschränkt, wie es ihn so klein noch nie gehabt hatte. Der seit 1850 hochgeschwellte Nationalstolz des Volkes hatte eine empfindliche Demütigung erlitten. Indes war der Geist des Volkes ungebrochen, und es wandte seine Kräfte mit verdoppeltem Eifer und überraschendem Erfolg der Hebung seiner geistigen und materiellen Kultur zu. Die bisher ausschließlich herrschende nationalliberale und eiderdänische Partei, deren Politik so völlig Schiffbruch gelitten, verlor allerdings ihren Einfluß und die Hauptstadt ihr Übergewicht über das Land. Als der Reichstag 3. Okt. 1864 wieder zusammentrat, erhob die Partei der Bauernfreunde in beiden Thingen das Verlangen nach einer Wiederherstellung der ursprünglichen Verfassung von 1849. Die eiderdänische Verfassung vom 18. Nov. 1863 war allerdings seit dem Verlust Schleswigs gegenstandslos geworden und das Verlangen ihrer Aufhebung nicht ungerechtfertigt. Aber das Ministerium Bluhme wollte höchstens zugestehen, daß der Reichsrat auf verfassungsmäßigem Weg seiner Rechte und Befugnisse sich begebe und der Reichstag gleichfalls in korrekt konstitutioneller Form diese letztern an sich nehme. Das gab dem Ministerium eine vorteilhaftere Position und erlaubte ihm, Bedingungen für die neue Verfassung zu stellen. Das Folkething lehnte indes die Vorschläge des Ministeriums über die Verfassungsrevision, namentlich den neuen Wahlmodus, ab. Es wurde 1865 aufgelöst, aber in seiner alten Zusammensetzung wieder gewählt, so daß Bluhme zurücktrat und Graf Frijs-Frijsenborg ein neues Ministerium bildete, welches 1866 die neue Verfassung mit dem Reichstag vereinbarte. Im Oktober 1866 erfolgten die Wahlen zu den beiden Thingen des Reichstags auf Grund der neuen Verfassung, und als der König denselben 12. Nov. eröffnete, konnte er auf eine dem dänischen Volk sehr erfreuliche Aussicht hinweisen: die im 5. Artikel des Prager Friedens bestimmte Rückgabe der nördlichen Distrikte des Herzogtums Schleswig, unter der Voraussetzung freilich, daß die Bevölkerung in freier Abstimmung sich dafür ausspreche. Zwar führten die Verhandlungen mit Preußen über die Ausführung des Artikels zu keinem Resultat, da. D. die von Preußen geforderten Garantien für die abzutretenden deutschen Gemeinden nicht geben wollte. Indes solange Napoleon, der Urheber jenes Artikels, mächtig war, konnte D. auf Nordschleswig hoffen. Als der Krieg 1870 zwischen Deutschland und Frankreich ausbrach, war die öffentliche Meinung in D. einer Allianz mit Frankreich zur Wiedererlangung des Verlornen nicht abgeneigt. Indes der rasche Verlauf des Kriegs und der Sturz Napoleons zwangen D. zur Neutralität. Wenn auch einige Annäherungsversuche an das neue Deutsche Reich stattfanden, so war die tiefe Verstimmung im Volk gegen Deutschland doch so fest gewurzelt und kam so oft zum Ausbruch, daß engere Beziehungen und ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Staaten unmöglich waren. Deutschland zog es daher vor, sich im Oktober 1878 mit Österreich über die Aufhebung des Art. 5 zu verständigen, und veröffentlichte dies zur großen Überraschung der Dänen im Januar 1879, als eben der dänische Hof bei der Vermählung des Herzogs von Cumberland mit der Prinzessin Thyra seinen deutschfeindlichen Gesinnungen einen etwas taktlosen Ausdruck gegeben hatte.
Einen wichtigen Gegenstand der Verhandlungen des Reichstags bildete die Reorganisation des Heer- und Verteidigungswesens. Ein neues Wehrpflichtgesetz, welches die allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde im Januar 1869, ein Gesetz über die Reorganisation des Heers im Januar 1873 angenommen. Dagegen sträubte sich die Majorität des Folkethings, die Kosten für die Vermehrung der Truppen und der Marine und die geplanten großartigen Befestigungsanlagen zu bewilligen. Die Regierung, immer noch etwas unter dem Einfluß der eiderdänischen Partei stehend, wollte Dänemarks militärische Stärke möglichst erhalten, damit es einen wichtigen Faktor in allen kriegerischen Verwickelungen spielen könne, und vor allem seine Verteidigung gegen Deutschland sichern. Dies erforderte aber sehr kostspielige Anlagen und war doch im Ernstfall nutzlos, da dann nur Kopenhagen, allenfalls Seeland zu schützen war. Daher geriet das Folkething, in welchem die eiderdänische oder jetzt konservative Partei die Mehrheit an die Bauernpartei und die Radikalen verloren hatte, mit der Regierung in heftigen Konflikt. Das der Bauernpartei oder der Linken allzu konservative Ministerium Holstein-Holsteinborg (seit 1870) wurde 1874 durch das liberalere Kabinett Fonnesbech ersetzt. Dies erreichte auch nichts, und es wurde nun 1875 ein rein büreaukratisches Ministerium unter Estrup gebildet, welches sich auf das Landsthing stützte, das von der Regierung als ein dem Folkething gleichstehender Faktor im Staat bezeichnet wurde. Dies hatte zur Folge, daß bei jeder Auflösung und Neuwahl des Folkethings die Opposition wuchs und 1876 auf 74 Mitglieder der Opposition gegen 27 Regierungsfreunde stieg. Da das Folkething nicht bloß das Landesverteidigungsgesetz, sondern auch das Budget ablehnte, wurde 1877 ein provisorisches Finanzgesetz durch königliche Verordnung erlassen. 1879 erlangte zwar die Regierung die Genehmigung des Budgets, da die Opposition sich in zwei Parteien, Gemäßigte und Radikale, spaltete, und 1880 auch die Annahme zweier Gesetze, welche die Stärke des Landheers und der Marine festsetzten. 1881 brach aber aus Anlaß einer Mehrforderung für die Beamtenbesoldungen der Streit von neuem und schärfer aus. Eine zweimalige Auflösung des Folkethings im Sommer 1881 minderte die Opposition nicht und bekräftigte dieselbe in ihrer Forderung, daß sich die Regierung dem Volkswillen füge. Diese jedoch leugnete, daß in D. das parlamentarische Regierungssystem herrsche, und berief sich auf die Zustimmung des gleichberechtigten Landsthings; zugleich stand die Hauptstadt Kopenhagen mit ihrer Presse auf ihrer Seite. Trotz 13maliger Beratung kam das Finanzgesetz 1881 nicht zu stande, und das Ministerium regierte mit einem provisorischen Budget. 1882-84 kam zwar das Budget zu gesetzlichem Abschluß, die Festungs- und Flottengesetzvorlage wurde aber im Folkething von der Tagesordnung abgesetzt, und da die Regierung sich hartnäckig weigerte, das Landsthing aufzulösen, die Neuwahlen von 1884 aber die radikale Mehrheit im Folkething noch verstärkten, so beschloß das letztere, alle Anträge der Regierung von vornherein zu beanstanden und von der Beratung so lange abzusetzen, bis das Ministerium Estrup zurückgetreten sei. Dieses wich jedoch nicht, sondern griff 1. April 1885 wiederum zu dem Auskunftsmittel eines vorläufigen Finanzgesetzes. Die Linke mußte sich mit einem Protest begnügen.
[Litteratur.] Die Quellen der Geschichte Dänemarks sind gesammelt in: "Scriptores rerum danicarum", herausgegeben von Langebek, Suhm etc. (Kopenh. 1772-1878, 9 Bde.); "Monumenta historiae danicae. Historiske Kildeskrifter og Bearbeidelser af dansk Historie", herausgegeben von Rördam (1871-84); "Regesta diplomatica historiae danicae" (1847-85); Reedtz, Répertoire historique et chronologique des traités conclus par la couronne de Danemark jusqu'à 1800 (1826); "Danske tractater", 1751-1879 (1874-85, 4 Bde.). Daran schließen sich als Bearbeitungen der ältesten Zeit an: "Den danske Riimkrönike" (hrsg. von Molbech, 1825); "Saxonis Grammatici historia danica" (hrsg. von Müller und Velschow, 1839-58, 3 Bde.); P. E. Müller, Sagabibliothek (1817-20, 3 Bde.); L. C. Müller, Danmarks Sagnhistorie (2. Aufl. 1874); Worsaae, Danmarks Oldtid (1843); Petersen, Danmarks Historie i Hedenold (2. Aufl. 1854, 3 Tle.).
Bearbeitungen der ganzen Geschichte sind: Meursius, Historia danica (1746); L. Holberg, Danmarks Historie (1732-35, neueste Ausg. 1856); Suhm, Historie af Danmark (1782-1828, 14 Tle.; deutsch von Gräter, Leipz. 1830, 2 Bde.); Baden, Danmarks Riges Historie (1829-32, 5 Bde.); C. F. Allen, Det danske Sprogs Historie i Slesvig (1857-58, 2 Bde.; deutsch, Schlesw. 1857-58); Molbech, Fortällinger af den danske Historie (1837-38, 2 Bde.); Dahlmann, Geschichte von D. (Hamb. 1840-43, 3 Bde.); C. F. Allen, De tre nordiske Rigers Historie under Hans, Christiern II., Frederik I., Gustav Vasa, Grevefeiden (1497-1536) (1864-72, 5 Bde.); E. M. Öttinger, Geschichte des dänischen Hofes von Christian II. bis Friedrich VII. (Hamb. 1857-59, 8 Tle.); C. Paludan-Müller, De förste Konger af den oldenborgske Slägt (1874); Kjellgren, Danmarks Historia (Stockh. 1862); Lundblad, Histoire de Danemark et de Norvège (Tours 1863); Barfod, Fortällinger af Fädrelandets Historie (4. Ausg. 1872-74, 2 Bde.); Fabricius, Illustreret Danmarks Historie for Folket (1862, 2 Bde.); Allen, Haandbog i Fädrelandets Historie (8. Aufl. 1881; deutsch von Falk, Kiel 1846); L. C. Müller, Danmarks Historie (2. Aufl. 1876 ff.); Thorsöe, Den danske Stats Historie fra 1800 til 1864 (1876 ff.).
Dänemarkstraße, Meerenge zwischen Ostgrönland und Island, einziger Ausweg des ostgrönländischen Polarstroms; an der östlichen Seite geht ein Arm des Golfstroms nach Norden.
Dänengeld (Danagild), eine früher in England (seit 991) erhobene und anfangs zur Leistung des Tributs an die dänischen Könige bestimmte Grundsteuer. Dieselbe belief sich auf 1 Schilling von der hide Landes (wie die Hufe eine Ackernahrung), daher der spätere Name hidagium.
Daneo, 1) Giovanni, ital. Dichter, geb. 16. Mai 1824 zu St.-Rémy im Piemontesischen, erhielt seine Erziehung zu Genua und wurde dann Lehrer am Collegio Nazionale daselbst, wo er gegenwärtig die Stelle eines Provinzialinspektors des öffentlichen Unterrichts bekleidet. Außer Schriften, welche sich auf Unterrichtsangelegenheiten beziehen, veröffentlichte er eine Reihe sehr beachtenswerter Dramen, Romane und lyrischer Gedichte. Hierher gehören: die Tragödie "Suleika" (1856), der das mit großem Beifall aufgenommene Drama "Elisa di Montalpino" folgte; der durch edle Einfachheit der Darstellung ausgezeichnete Roman "Il castello di Bardespina" (1871); die lyrische Sammlung "Versi" (1871) und die epische Dichtung "Gotama" (1876), worin die Geschichte eines indischen Anachoreten erzählt wird. Von den weitern Werken des Dichters nennen wir: "Considerazioni sui bello" (1877); "Un Sogno" (1879); "Aleardo Aleardi" (1879); den Roman "Le memorie d'un galantuomo" (1880); "Rafaëllo Sanzio Temosforo" (1880) und "Poesie" (1885).
2) Felice, ital. Schriftsteller, geb. 1825 zu Asti, machte seine Studien in Turin und ist gegenwärtig Direktor des Lyceums zu Cuneo. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Vite scelte di Piemontesi illustri" (Turin 1858, 2 Bde.); "La monarchia Italiana sotto lo scettro della casa di Savoia" (1861); "Dello spirito dell' arte" (1863); "Fasti di casa Savoia" (1866); "Monale", Idyll (1871); "Italia e Spagna", Gedicht (1872); "Diritti e doveri dei cittadini" (1873) u. "Vita di Giuseppe Monticone" (1877).
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